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 Betreff des Beitrags: Sturz auf Spielplatz
BeitragVerfasst: 25.06.2010, 11:01 
Guten Tag,
meine Tochter (6 Jahre alt) ist auf einem öffentlichen stĂ€dtischen Kinderspielplatz von einem SpielgerĂ€t gefallen und hat sich den Arm kompliziert gebrochen. Sie muß 5 Wochen lang einen Gips bis hoch zur Schulter tragen. Nun meine Frage: Ab welcher Höhe ist es gesetzliche Pflicht laut Vorschrift ein GelĂ€nder als Fallschutz an einem SpielgerĂ€t anzubringen? Es handelte sich um eine Art Plattform mit 2 TĂŒrmen. Die Plattform ist in 96 cm Höhe und es gibt weder ein Seil noch ein GelĂ€nder noch eine Querstrebe, die Kinder vom Fallen schĂŒtzen können. Ist das zulĂ€ssig? Das ist in meinen Augen sehr gefĂ€hrlich. Am Boden ist zwar HolzhĂ€cksel als "Weichmacher und Puffer" bei StĂŒrzen ausgestreut aber das reicht doch nicht wie wir jetzt leidvoll erfahren mußten.
Herzlichen Dank fĂŒr Ihre Info.
Mit herzlichen GrĂŒĂŸen
D.E.


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 Betreff des Beitrags: Spielplatz: Absturzsicherung bei KlettergerĂ€ten
BeitragVerfasst: 25.06.2010, 11:50 
Expertin
Expertin

Registriert: 10.01.2005, 13:53
BeitrÀge: 4465
Mit 96 cm liegt die Plattform noch in einem Bereich, der nicht gesichert werden muss. Eine Absturzsicherung wird nach nach Spielplatznorm (DIN EN 1176) erst dann gefordert, wenn die Fallhöhe ĂŒber 1 m betrĂ€gt.

Im einzelnen:
- bis 1 m: keine Absturzsicherung
- ab 1 – 2 m: GelĂ€nder als Absturzsicherung, z.B. Querbalken oder Handlauf
- ab 2 m: BrĂŒstung als Absturzsicherung

In Ihrem Fall entspricht das also der Norm, bzw. man ist unter den Maßen geblieben, die eine Schutzkonstruktion erforderlich machen.

Den Richtlinien entsprechend ist auch die FalldÀmmung auf dem Boden. Sie ist ab einer Fallhöhe von 60 cm erforderlich.


Wir wĂŒnschen schnelle und gute Besserung!

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Lis Dammann
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