Mit 96 cm liegt die Plattform noch in einem Bereich, der nicht gesichert werden muss. Eine Absturzsicherung wird nach nach Spielplatznorm (DIN EN 1176) erst dann gefordert, wenn die Fallhöhe ĂŒber 1 m betrĂ€gt.
Im einzelnen:
- bis 1 m: keine Absturzsicherung
- ab 1 â 2 m: GelĂ€nder als Absturzsicherung, z.B. Querbalken oder Handlauf
- ab 2 m: BrĂŒstung als Absturzsicherung
In Ihrem Fall entspricht das also der Norm, bzw. man ist unter den MaĂen geblieben, die eine Schutzkonstruktion erforderlich machen.
Den Richtlinien entsprechend ist auch die FalldÀmmung auf dem Boden. Sie ist ab einer Fallhöhe von 60 cm erforderlich.
Wir wĂŒnschen schnelle und gute Besserung!
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Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
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