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 Betreff des Beitrags: Spielplatz nach Winter - Machen Sie selbst den Check!
BeitragVerfasst: 01.04.2010, 12:31 
Expertin
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Registriert: 10.01.2005, 13:53
BeitrÀge: 4465
Obwohl KinderspielplĂ€tze regelmĂ€ĂŸig gewartet werden mĂŒssen, sollte man insbesondere im FrĂŒhjahr beim Besuch von KinderspielplĂ€tzen die Augen offen halten und auf versteckte Gefahren achten, warnen die SachverstĂ€ndigen von DEKRA.


Im Laufe eines harten Winters können Regen, Schnee und Temperaturschwankungen den SpielplatzgerĂ€ten und SpielflĂ€chen so stark zusetzen, dass sie im FrĂŒhjahr erst wieder in Schuss gebracht werden mĂŒssen. „Von schlecht gewarteten SpielplatzgerĂ€ten können ernsthafte Gefahren fĂŒr Kinder ausgehen“, warnt Sicherheitsexperte Romuald Barysch von der DEKRA Industrial GmbH.

Den Experten fallen hĂ€ufig morsche Holzbalken, rostende Ketten und durch fehlende GerĂ€teteile entstandene Fangstellen auf. Diese Gefahrenquellen mĂŒssen beseitigt werden, damit Kinder gefahrlos spielen können. Auch an unzulĂ€ssig vorstehenden Schrauben und GerĂ€teelementen können sich die Kleinen unangenehme Verletzungen zuziehen.

FĂŒr die Einhaltung der Sicherheit sind die SpielplatzeigentĂŒmer und GerĂ€tehersteller verantwortlich, teilt DEKRA mit. In der Regel sind das die StĂ€dte und Gemeinden, kirchliche Einrichtungen oder Wohnungsbaugesellschaften. Die GerĂ€tehersteller sind verpflichtet, die SpielplatzgerĂ€te entsprechend den gĂŒltigen Normen herzustellen und zu errichten. Die Betreiber sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht nach Paragraf 823 BGB fĂŒr den betriebssicheren Zustand ihrer Anlage zu sorgen. Dies betrifft die regelmĂ€ĂŸige Wartung, Inspektion und Beseitigung von MĂ€ngeln. Die Nichtbeachtung der Vorschriften kann sowohl fĂŒr GerĂ€tehersteller als auch fĂŒr die Betreiber haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

An die Sicherheit öffentlicher KinderspielplĂ€tze werden strenge MaßstĂ€be angelegt. Die Ende 2008 neu erschienene und europaweit geltende Norm „SpielplatzgerĂ€te und Spielplatzböden“ (DIN EN 1176) verlangt in Teil 1 drei Arten von Inspektionen. Neben einer wöchentlichen Sichtkontrolle zum Erkennen offensichtlicher Gefahren muss alle ein bis drei Monate eine Funktionskontrolle zur ÜberprĂŒfung des Betriebs und der StabilitĂ€t des GerĂ€tes durchgefĂŒhrt werden. Ferner muss eine jĂ€hrliche Hauptinspektion erfolgen, die zur Beurteilung des allgemeinen betriebssicheren Zustands der GerĂ€te dient. Hierzu wird hĂ€ufig ein externer SachverstĂ€ndiger eingeschaltet.


Quelle: www.dekra.de

Schauen Sie dazu auf unseren Flyer unter
www.kindersicherheit.de/Spielplatzcheck.pdf

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Lis Dammann
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