Betreiber von Spielplätzen sind verpflichtet, regelmäßige Kontrollen durchzuführen. Dabei muss neben der allgemeinen Sauberkeit, neben dem Zustand von Böden und Bepflanzung ganz besonders auf die technische Sicherheit der Geräte geachtet werden.
Vorgeschrieben ist
- eine wöchentlich Begehung (vor allem Sauberkeit des Ortes)
- eine Inspektion zwischen einem und drei Monaten (Überprüfung der Geräte)
- eine jährliche Hauptuntersuchung (intensive Kontrolle der Geräte, Fundamente und Geräteumgebung, Umzäunung und Umfeld des Platzes).
Auf dem Schild im Eingangsbereich des Spielplatzes sollte der Name des Betreibers (z. B. Gemeinde oder privater Betreiber) genannt sein. Wenden Sie sich an diesen und machen Sie auf die Sicherheitsmängel aufmerksam. Falls kein Betreiber genannt ist, kann Ihnen sicherlich das Ordnungsamt Ihrer Gemeinde weiter helfen.
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Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
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