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 Betreff des Beitrags: Kontrolle gewerblich aufgestellter Kinderspielgeräte
BeitragVerfasst: 24.03.2009, 15:49 
Sehr geehrte Damen und Herren!
Kontrolle gewerblich aufgestellter Kinderspielgeräte hinsichtlich ihrer Sicherheit

Sind hier behördliche Kontrollen gesetzlich vorgeschrieben und wenn ja, welche Behörde?



Sehr geehrte Damen und Herren!



Überall in Deutschland sind in Einkaufsmärkten oder in sonstigen Gewerbebetrieben (z.B. sog. Kinder-Spielparadiese) Kinderspielgeräte aufgestellt, die gegen Bezahlung genutzt werden können.

Hier kommt es auch immer wieder durch mangelhafte Wartung oder Aufstellung der Geräte zu Unfällen.

Städte und Kommunen sind zur regelmäßigen Überwachung Ihrer Spielplätze verpflichtet (Sichtprüfungen, Funktionsprüfungen oder Belastungsprüfungen, Risse, fehlende Schrauben etc.).

Wer aber überwacht diese gewerblich aufgestellten Kinderspielgeräte?

Gibt es hier behördliche Kontrollen, die gesetzlich vorgeschrieben sind?

Wenn ja, welche Behörde führt diese Kontrollen durch?

Oder ist hier nur der Aufsteller/Betreiber der Spielgeräte über die allgemeinen Verkehrssicherungspflichten in der Verantwortung und natürlich die Eltern/Aufsichtspersonen, die die Nutzung der Geräte durch ihre Kinder zulassen?



Vielen Dank!



Mit freundlichen Grüßen
Udo G.


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 Betreff des Beitrags: Gewerblich aufgestellte Spielgeräte, z.B. vor Kaufhäusern
BeitragVerfasst: 24.03.2009, 20:06 
Expertin
Expertin

Registriert: 10.01.2005, 13:53
Beiträge: 4465
Natürlich spielt die Verkehrssicherungspflicht (§ 823 Abs. 2 BGB) eine wichtige Rolle. Der Eigentümer und Aufsteller der Geräte ist für die technische Sicherheit verantwortlich. Die Verkehrssicherungspflicht tritt dann ein, wenn ein schuldhaftes Vorgehen oder eine Unterlassung nachgewiesen werden können. Dazu werden die Vorschriften der DIN EN-Normen heran gezogen. Der Schadensfall ist aber dann schon eingetreten.

Wichtig ist also, dass auch gewerblich aufgestellte Spielgeräte regelmäßig kontrolliert werden! Da es sich um Spielgeräte für Kinder handelt und ihnen der ungehinderte Zugang möglich ist, muss der Eigentümer regelmäßige Kontrollen nachweisen, d.h. ständige, am besten tägliche visuelle Kontrollen, eine monatliche Kontrolle hinsichtlich Verschleiß, und vor allem die jährliche große Sicherheitskontrolle. Sie muss durch ein Experten-Gutachten nachgewiesen werden, z.B. durch einen Sachverständigen des TÜVs.

Daneben bleibt immer auch die elterliche Aufsichtspflicht. Sie kommt umso mehr zum Tragen, je jünger die Kinder sind. Eltern sollten selbst genau prüfen, auf welchen Spielgeräten sich ihr Kind bewegt.

- Wenn Sie als Eltern keinen guten Eindruck von einem Spielgerät haben, sollten Sie Ihre Kinder lieber davon fernhalten.
- Wenn Sie erkennen, dass Gefahren für Kinder davon ausgehen, sollten Sie sich entweder mit dem Betreiber oder direkt mit Ihrem Ordnungsamt in Verbindung setzen.

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Lis Dammann
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