Katitrinchen hat geschrieben:
DAS ist interessant ! DANKE !
Ich wusste nicht, dass Protokolle vorgeschrieben sind.
In meinem Heimatort gibt es viele Spielplätze und auf einem davon eine kaputte Babyschaukel, so dass sich die Kinder am Haltegriff die Hand leicht verletzen können (Griff ist kaputt und gesplittert, besteht aus Kunststoff).
Ein Anruf bei der Stadt ergab, dass man sich sofort drum kümmern wolle.
3 Anrufe und 4 Wochen später ist die Schaukel immer noch da - immer noch kaputt.
Aber jetzt werde ich da nochmal mit meinem neuen Wissen aufschlagen ;-)
Viele Grüße,
Katrin
Gern geschehen!
Folgende Kontrollen sind in der DIN EN 1176 eindeutig geregelt:
1. Visuelle Routine - Inspektion ( Sichtkontrolle )
Ausführung 1x wöchentlich. Erkennung offentsichtlicher Gefahrenquellen: Folgen von Vandalismus, Benutzung oder die sich durch Witterungseinflüsse ergeben können. Anzahl der Kontrollgänge nach Gefahrenstand der Spielplatzanlage.
2. Operative Inspektion
Ausführung 3 - 4 x jährlich durch qualifizierte Fachleute, sachkundig in der EN 1176-7 1-7, EN 1177. Detaillierte Kontrolle. Funktionsprüfung der Geräte, Verschleissprüfung, etc.
3. Jährliche Hauptinspektion
Ausführung in Abständen von nicht mehr als 12 Monaten durch qualifizierte Fachleute, sachkundig in der EN 1176-7 1-7, EN 1177. Feststellen des allgemein betriebssicheren Zustandes der gesamten Anlage. Diese Art der Prüfung soll den betriebssicheren Zustand für den Zeitraum bis zur nächsten Kauptinspektion sicherstellen.
Es empfiehlt sich jede Art der o.g. Kontrollen schriftlich festzuhalten - Kontrollnachweis!
M.Schiene
Sachverständiger gem, DIN EN 1176/77