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Aufsichtspflicht
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Autor:  Gast [ 24.03.2007, 18:25 ]
Betreff des Beitrags:  Aufsichtspflicht

Hallo,
darf ich meine Tochter (17,5 Jahre) für 10 Tage alleine zu Haus lassen, ohne meine Aufsichtspflicht zu verletzen? Eine Übertragen der Aufsichtspflicht ist nicht möglich.
MfG
M. Weinert

Autor:  Lis Dammann, BAG [ 24.03.2007, 19:56 ]
Betreff des Beitrags:  Aufsichtsplicht bei 17Jähriger

Die Aufsichtspflicht ist in § 1631 BGB geregelt.

"Wer Kraft Gesetzes (z.B. Eltern, Pfleger, Lehrer) oder Vertrag (z.B. Kindergärtnerin, Jugendleiter) zur Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, ist zum Ersatze des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich (nicht bei Notwehr, Notstand oder Einwilligung) zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden ist."

Im einzelnen heißt es dort weiter:

„Der Umfang der elterlichen Aufsichtspflicht ist von sog. kinderbezogenen und ortsbezogenen Faktoren abhängig.
- Alter des Kindes,
- Entwicklungsstand (geistig/körperlich),
- Erfahrungen (z. B. geht seit mehreren Jahren zum Turnen; verfügt über ausreichend Bewegungserfahrungen auch durch andere Sportarten; sehr selbstständig usw.),
- Eigenschaften (z. B. übermütig, sprunghaft, ängstlich usw. ),
- Behinderungen
- Krankheiten (Diabetes, Epilepsie)
- Allergien (Magnesia-, Medikamenten-, Bienenstichallergie, Heuschnupfen)
- Erfordernis einer generellen Medikamenteneinnahme
- Schwimmer oder Nichtschwimmer“

In Ihrem Fall ist von einer weitgehende Reife und Selbständigkeit der Jugendlichen auszugehen. Sie haben auch sicherlich Vorerfahrungen mit dem Alleinlassen über kürzere Zeiträume gemacht und wissen, was Sie Ihrer Tochter zutrauen und wie Sie ihr vertrauen können.

Wenn auch eine formale Übertragung der Aufsichtspflicht nach Ihrer Ansicht nicht möglich ist, denken Sie noch einmal darüber nach, ob sich in Ihrem Freundes- oder Nachbarschaftsumfeld oder auch unter den Eltern der Freunde Ihrer Tochter nicht eine erwachsene Person befindet, die Ansprechpartner für Ihre Tochter und auch für Sie von Ihrem Urlaubsort aus sein könnte. Dann haben Sie eine zusätzliche Sicherheit.

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