Logo der BAG Mehr Sicherheit für Kinder e. V.

Aktuelle Zeit: 28.03.2024, 16:15


Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 2 Beiträge ] 
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Aufsichtspflicht
BeitragVerfasst: 24.03.2007, 18:25 
Hallo,
darf ich meine Tochter (17,5 Jahre) für 10 Tage alleine zu Haus lassen, ohne meine Aufsichtspflicht zu verletzen? Eine Übertragen der Aufsichtspflicht ist nicht möglich.
MfG
M. Weinert


Nach oben
  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Aufsichtsplicht bei 17Jähriger
BeitragVerfasst: 24.03.2007, 19:56 
Expertin
Expertin

Registriert: 10.01.2005, 13:53
Beiträge: 4465
Die Aufsichtspflicht ist in § 1631 BGB geregelt.

"Wer Kraft Gesetzes (z.B. Eltern, Pfleger, Lehrer) oder Vertrag (z.B. Kindergärtnerin, Jugendleiter) zur Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, ist zum Ersatze des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich (nicht bei Notwehr, Notstand oder Einwilligung) zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden ist."

Im einzelnen heißt es dort weiter:

„Der Umfang der elterlichen Aufsichtspflicht ist von sog. kinderbezogenen und ortsbezogenen Faktoren abhängig.
- Alter des Kindes,
- Entwicklungsstand (geistig/körperlich),
- Erfahrungen (z. B. geht seit mehreren Jahren zum Turnen; verfügt über ausreichend Bewegungserfahrungen auch durch andere Sportarten; sehr selbstständig usw.),
- Eigenschaften (z. B. übermütig, sprunghaft, ängstlich usw. ),
- Behinderungen
- Krankheiten (Diabetes, Epilepsie)
- Allergien (Magnesia-, Medikamenten-, Bienenstichallergie, Heuschnupfen)
- Erfordernis einer generellen Medikamenteneinnahme
- Schwimmer oder Nichtschwimmer“

In Ihrem Fall ist von einer weitgehende Reife und Selbständigkeit der Jugendlichen auszugehen. Sie haben auch sicherlich Vorerfahrungen mit dem Alleinlassen über kürzere Zeiträume gemacht und wissen, was Sie Ihrer Tochter zutrauen und wie Sie ihr vertrauen können.

Wenn auch eine formale Übertragung der Aufsichtspflicht nach Ihrer Ansicht nicht möglich ist, denken Sie noch einmal darüber nach, ob sich in Ihrem Freundes- oder Nachbarschaftsumfeld oder auch unter den Eltern der Freunde Ihrer Tochter nicht eine erwachsene Person befindet, die Ansprechpartner für Ihre Tochter und auch für Sie von Ihrem Urlaubsort aus sein könnte. Dann haben Sie eine zusätzliche Sicherheit.

_________________
FINDEN SIE MEHR UNTER: https://www.kindersicherheit.de
BESUCHEN SIE UNS BEI FACEBOOK: https://www.facebook.com/kindersicher
TWITTERN SIE MIT UNS: https://twitter.com/kindersicher

Lis Dammann
FORUM KINDERSICHERHEIT
forum@kindersicherheit.de


Nach oben
Offline   
Mit Zitat antworten  
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 2 Beiträge ] 

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 17 Gäste


Sie dürfen neue Themen in diesem Forum erstellen.
Sie dürfen Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Sie dürfen Ihre Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Sie dürfen Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie dürfen keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  
cron
Powered by phpBB © 2000, 2002, 2005, 2007 phpBB Group
Theme created StylerBB.net
Deutsche Ãœbersetzung durch phpBB.de
SeitenanfangBundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e. V., Christian-Lassen-Str. 11a, 53117 Bonn, info@kindersicherheit.de