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 Betreff des Beitrags: Eltern und Aufsichtspflicht
BeitragVerfasst: 30.03.2016, 15:06 
Expertin
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Registriert: 10.01.2005, 13:53
Beiträge: 4465
Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen. Sie müssen dabei die wachsenden Fähigkeiten des Kindes zu selbständigem und verantwortungsbewusstem Handeln berücksichtigen. So lautet einer der Grundsätze der elterlichen Sorge, die der Gesetzgeber in § 1626 BGB formuliert.


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Die meisten Eltern sind sich ihrer Aufsichtspflicht gegenüber ihren minderjährigen Kindern bewusst. Aber in welchem Maße sie diese Verantwortung ausfüllen müssen, ist für sie nicht immer eindeutig. So sehen sie sich in ganz alltäglichen Situationen im Dilemma zwischen Kontrolle und Freiheit, wie typische Fragen aus unserem Elternforum zeigen:

Ab welchem Alter darf ich mein Kind allein zu Hause lassen?
Darf ich die Aufsicht auf ältere Geschwister übertragen?
Wann darf das Kind alleine in das Schwimmbad gehen?
Ganz klar: Es gibt keine allgemein gültigen Regeln. Vielmehr liegt es in der Verantwortung der Eltern, dies richtig einzuschätzen.

Auch der Gesetzgeber sieht dieses pädagogische Dilemma und gibt eine – wenn auch für den Alltag wenig hilfreiche – Leitlinie vor: So liegt es an den Eltern zu beobachten und zu beurteilen, wie es um Risikobereitschaft, Gefahrenbewusstsein und um die Einhaltung von Absprachen bei ihrem Kind steht. Abzuwägen sind auch die individuellen Lebensbedingungen: Wohnung, Haus und Garten, die Wohnumgebung, der Straßenverkehr oder die Wege, die vom Kind bewältigt werden müssen.

Grundsätzliche Empfehlungen gehen dahin, Kinder unter drei Jahren ständig zu beaufsichtigen. Kinder zwischen vier und sechs Jahren dürfen schon 15-30 Minuten ohne Aufsicht sein. Für Kinder ab dem Schulalter kann dieser Zeitrahmen schrittweise vergrößert werden und z.B. können dann Einkäufe in der Umgebung ohne Kinder erledigt werden. Allerdings müssen die Persönlichkeit des Kindes, seine individuelle Entwicklung und mögliche Gefahren zu Hause dabei mit bedacht werden.

Wenn Eltern die Aufsicht auf andere übertragen, müssen sie sicherstellen, dass diese Person auch in der Lage ist, die Verantwortung zu übernehmen. So sind ältere Geschwister, Freundes- oder Nachbarskinder leicht mit der Beaufsichtigung jüngerer Kinder überfordert. Für Babysitter gibt es spezielle Zertifikate, z.B. den „Babysitterführerschein“, den Kinder ab 14 Jahren erwerben können. Aber auch hier müssen die individuellen Gegebenheiten situativ unbedingt mit in Betracht gezogen werden.

Ein gesetzlich festgelegtes Mindestalter für den Schwimmbadbesuch gibt es nicht. Vielmehr ist es eine Frage der allgemeinen Aufsichtspflicht und der Reife und des Könnens des Kindes. Es gibt die Faustregel, dass der Schwimmbadbesuch erst allein erfolgen sollte, wenn das Kind sicher tauchen und mindestens 15 Minuten frei im tiefen Becken schwimmen kann. Das Mindestalter für einen Schwimmbadbesuch steht meist auch in der Schwimmbad-Ordnung des jeweiligen Schwimmbads.

Aufsichtspflicht ist und bleibt eine Gratwanderung mit einer Mischung aus Verantwortung, Vertrauen und Risiko, die jeder selbst treffen muss.

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Lis Dammann
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 Betreff des Beitrags: Re: Eltern und Aufsichtspflicht
BeitragVerfasst: 15.04.2016, 15:30 
Kommentator/in
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Registriert: 03.09.2015, 10:04
Beiträge: 49
Wohnort: Mayen
Hallo


Ja granicht so einfach, dass mit der Aufsichtspflicht. Eigentlich sollten die Regeln statt alle möglichen Geschenke gleich mit der Geburt übergeben. Man darf froh sein, wenn man als Eltern die Zeit übersteht und es ist nichts geschehen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Eltern und Aufsichtspflicht
BeitragVerfasst: 15.07.2016, 18:43 
Für uns auch ein stndiger Problem, eigentlich jeden Tag wieder neu. Wieviel lassen wir ihnen allein machen und wieviel halten wir ihn unter Kontrolle sozusagen. Es ist eine schwere Verantwortung. Sie wird größer je beweglicher das Kind wird. Wir können von den ruhigen Tagen in denen er als Baby in seine Bettchen lag, nur noch träumn. Jetzt ist es Adrenalin pur und zwar jeden Tag. Friedrich ist jetzt knappe 2 Jahre alt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Eltern und Aufsichtspflicht
BeitragVerfasst: 13.12.2016, 18:33 
Newbie
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Registriert: 08.12.2016, 15:12
Beiträge: 5
Man kann aber auch einfach nicht 24 Stunden Kontrolle über sein Kind haben. Da stellt sich mir schon die Frage, wo fängt die Aufsichtspflicht an und wo hört sie auf. Unser Sohn ist auch viel draußen spielen und unterwegs und das finde ich auch wichtig! Ich kann nicht garantieren, dass er nicht doch irgendwann mal Mist o. ä. baut und dann heißt es direkt, man hätte die Aufsichtspflicht verletzt. Wichtig ist meines Erachtens auch schon mal, dass das Kind zureichend versichert ist, was für mich auch zu einer Art Aufsichtspflicht gehört. Denn wenn er dann mal Unsinn macht, können wir/er wenigstens dafür gerade stehen. .Wir sind gegen viele unvorhersehbare Vorkommnisse abgesichert, was einen schon mal etwas ruhiger schlafen lässt! ;).

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Früher war ich unentschlossen, heute bin ich mir da nicht mehr so sicher.


Zuletzt geändert von juice am 15.12.2016, 18:33, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Eltern und Aufsichtspflicht
BeitragVerfasst: 15.12.2016, 04:26 
Mitmischer/in
Mitmischer/in

Registriert: 16.11.2016, 18:54
Beiträge: 18
Wohnort: Wien
Man muss ja zugeben, dass der Gesetzgeber es hier natürlich auch nicht leicht hat. Jede Sitiuation, jedes Kind, jede Umgebung ist anders, ist kompliziert und komplett verschieden, und doch hängt alles miteinander zusammen. Hier ein Gesetz zu erlassen, dass grundlogisch ist und alles waserdicht macht, (für wen überhaupt?) wird es wohl nie geben.

Sie so gut es geht, unbeschadet durch ihre Kindheit zu begleiten ist und bleibt ein Abenteuer. Nach Best Practice zu handeln, die einzige Methode die den Eltern bleibt. Denn selbst mit supergenauer Aufsichtspflicht (für die kleinen, die es ja noch mehr benötigen) bleibt 100% Sicherheit sowieso eine Illusion.


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 Betreff des Beitrags: Re: Eltern und Aufsichtspflicht
BeitragVerfasst: 01.03.2017, 13:24 
Mitmischer/in
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Registriert: 24.02.2017, 13:23
Beiträge: 11
Nun ich habe erst vor wengen Wochen im Winterurlaub wieder gesehen wie sorglos so manche Eltern dabei sind. Wir waren wie einige Winter zuvor in einem Kinderhotel, das vom Grundsatz her schon eine absolute Top-Betreuung bietet (sofern man denn möchte - unsere Nora will das gar nicht nutzen). Dennoch schaffen es manche nicht Ihre Kinder beim gemeinsamen Besuch des Hotelschwimmbades vernünftig zu beaufsichtigen. Kleines Mädchen ist im Kleinkindbereich gestürzt & Knie aufgeschlagen, die Eltern waren "gemütlich" 5 Ecken weiter im Whirlpool relaxen. Da fehlt mir jedes Verständnis dafür :-(


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