Diese Frage gehört wieder unter das Thema Aufsichtspflicht von Eltern. Wir haben schon bei verschiedenen Anfragen auf die rechtliche Regelung hingewiesen, bei der es keine Alternsgrenzen gibt, sondern auf die speziellen Rahmenbedingungen und vor allem die Persönlichkeit des Kindes abgestellt wird.
Wenn Ihr 11 1/2-jähriger Sohn selbständig und zuverlässig ist, sehen wir kein Problem darin, ihn an einigen Tagen in der Woche eine knappe Stunde allein in die Wohnung zu lassen. Wenn Sie unsicher sind, können Sie auch eine Nachbarin um Hilfe bitten, die ihm nach der Schule den Schlüssel gibt und danach ein Auge oder ein Ohr auf Ihre Wohnung wirft.
Unsere Tipps:
- Legen Sie die Regeln mit ihm fest.
- Besprechen Sie mit ihm, was er in der "Wartezeit" tun kann.
- Sagen Sie ihm, wohin er sich im Fall des Falles ganz schnell wenden kann (die Nachbarin, Ihre Telefonnummer, die Notrufnummer).
- Bedenken Sie: Das "Schlüsselkind" trägt den Schlüssel nicht an einem Band um den Hals - Strangulationsgefahr bei Spiel und Sport! -, sondern gut befestigt, z.B. mit einem Karabinerhaken, am Hosenbund, in der Hosentasche oder in der Schultasche.
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Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
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