Die Richtlinien des Bundesfachverbands Öffentliche Bäder sehen vor, dass Kinder ab 7 Jahren allein - oder auch mit gleichaltrigen Freunden - ins Schwimmbad dürfen. Bei kleineren Kindern wird eine Aufsichtsperson von mindestens 16 Jahren gefordert.
Auf das Alter alleine kann es aber nicht ankommen! Auf Regelungen dieser Art sollten sich Eltern auch nicht verlassen. Gerade in den vergangenen Wochen sind wieder einige Kinder im Schwimmbad ertrunken - nachzulesen unter
www.elternforum-kindersicherheit.de/vie ... php?t=2537
Wie die Fälle zeigen, ist die Aufsicht von Bademeistern bei hohem Besucherandrang keine Garantie. Eine Einzelaufsicht können sie keinesfalls gewährleisten. Kommt es, wenn es zu spät ist, zu einem Rechtsstreit, werden Bademeister meist von einer Nachlässigkeit frei gesprochen, da die elterliche Aufsichtspflicht im Vordergrund steht!
Die DLRG weist darauf hin, dass "Schwimmen können" nach einem Schwimmkurs keinesfalls ausreichend ist. Kinder, die ohne spezielle Erwachensenaufsicht allein im Wasser gelassen werden, müssen eine "Wassersicherheit" haben.
Sie ist gegeben, wenn Kinder
- sich unter Wasser genauso gut zurecht finden wie über Wasser
- 15 Minuten ohne Halt und ohne Hilfen im tiefen Wasser schwimmen können
- auf dem Rücken genauso gut schwimmen können wie auf dem Bauch
- mehrere Sprünge beherrschen
- beim Wasserschlucken nicht anhalten müssen
(Quelle: www.dlrg.de)
Das sind ziemlich hohe Anforderungen, die Sie nur überprüfen können, wenn Sie Ihr Kind selbst ins Schwimmbad begleiten und dort beobachten.