Logo der BAG Mehr Sicherheit für Kinder e. V.

Aktuelle Zeit: 28.03.2024, 11:17


Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 2 Beiträge ] 
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Alleine zu haus für 4 Tage mit 15 Jahren
BeitragVerfasst: 18.03.2010, 08:45 
Meine Tochter wird im Mai 16 Jahre alt.Ich habe nun die Möglichkeit für 4 Tage einmal Urlaub in Holland zu machen und würde sie gerne alleine zuhause lasssen, allerdings mit Telefonkontakt zu meiner Freundin, die auch jeden Abend und im Notfall vorbeikommen könnte. Wie sieht es rechtlich aus, vor allem wenn etwas passiert?
Mit freundlichem Gruss Meyer


Nach oben
  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 18.03.2010, 23:42 
Expertin
Expertin

Registriert: 10.01.2005, 13:53
Beiträge: 4465
Vielleicht haben Sie in unserem Forum schon ähnliche Fragen nachgelesen.

Eltern haben eine Aufsichtspflicht für Ihre Kinder bis zu derem 18. Lebensjahr haben. Wie lückenlos diese Aufsicht sein muss, wird von unterschiedlichen Bedingungen abhängig gemacht.

Wörtlich heißt es in § 1631 BGB:
„Der Umfang der elterlichen Aufsichtspflicht ist von sog. kinderbezogenen und ortsbezogenen Faktoren abhängig.
- Alter des Kindes,
- Entwicklungsstand (geistig/körperlich),
- Erfahrungen (z. B. geht seit mehreren Jahren zum Turnen; verfügt über ausreichend Bewegungserfahrungen auch durch andere Sportarten; sehr selbstständig usw.),
- Eigenschaften (z. B. übermütig, sprunghaft, ängstlich usw. ),
- Behinderungen
- Krankheiten (Diabetes, Epilepsie)
- Allergien (Magnesia-, Medikamenten-, Bienenstichallergie, Heuschnupfen)
- Erfordernis einer generellen Medikamenteneinnahme
- Schwimmer oder Nichtschwimmer“

Sie müssten hier also zuerst einmal eine eigene Einschätzung vornehmen.
- Trauen Sie Ihrer Tochter dies zu? Traut sie es sich selbst zu?
- Schafft sie es, die 4 Tage für sich allein zu organisieren?
- Können Sie Absprachen treffen und auf ihre Einhaltung vertrauen?
- Können Sie "Gefahren" übersehen und vorab ausschalten?
- Haben Sie positive Vorerfahrungen gemacht?

Was am Ende bleibt, ist die Minderjährigkeit Ihrer Tochter. Haften müssen Sie nach dem Gesetz, wenn Ihre Tochter während dieser Zeit einen Sach- oder Körperschaden verursacht und dies darauf zurückzuführen wäre, dass Sie Ihre Sorgfaltspflicht vernachlässigt haben.

_________________
FINDEN SIE MEHR UNTER: https://www.kindersicherheit.de
BESUCHEN SIE UNS BEI FACEBOOK: https://www.facebook.com/kindersicher
TWITTERN SIE MIT UNS: https://twitter.com/kindersicher

Lis Dammann
FORUM KINDERSICHERHEIT
forum@kindersicherheit.de


Nach oben
Offline   
Mit Zitat antworten  
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 2 Beiträge ] 

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 9 Gäste


Sie dürfen neue Themen in diesem Forum erstellen.
Sie dürfen Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Sie dürfen Ihre Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Sie dürfen Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie dürfen keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  
Powered by phpBB © 2000, 2002, 2005, 2007 phpBB Group
Theme created StylerBB.net
Deutsche Ãœbersetzung durch phpBB.de
SeitenanfangBundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e. V., Christian-Lassen-Str. 11a, 53117 Bonn, info@kindersicherheit.de