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 Betreff des Beitrags: Aufsichtspflicht
BeitragVerfasst: 17.10.2008, 23:32 
Newbie
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Registriert: 17.10.2008, 23:25
BeitrÀge: 1
In unserem Kindergarten findet ab und zu ein Waldtag statt. Um die Kinder mittags zurĂŒck in den Kindergarten zu fahren, haben die Eltern einen Mitfahrdienst organisiert, d.h. zwei bis drei Eltern fahren mit ihren Privatautos die Kinder in den Kindergarten zurĂŒck. Damit keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt, fĂ€hrt immer eine Erzieherin mit. Können die Eltern der Kinder eine EinverstĂ€ndniserklĂ€rung abgeben, dass diese Fahrten privat sind und ohne mitfahrenden Erzieher stattfinden können. Es ist organisatorisch sonst sehr schwierig. Wie mĂŒte man eine solche EinverstĂ€ndniserklĂ€rung formulieren?
Vielen Dank!


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 Betreff des Beitrags: Privater Mitfahrdienst im Kindergarten
BeitragVerfasst: 18.10.2008, 21:45 
Expertin
Expertin

Registriert: 10.01.2005, 13:53
BeitrÀge: 4465
Wenn sich die betroffenen Eltern untereinander absprechen und eine solche Abmachung treffen, braucht es nicht unbedingt der Schriftform. Die Verabredung reicht aus, dass die eine Seite die Aufsicht ĂŒbertrĂ€gt und die andere damit die Aufgabe annimmt. Es wird davon ausgegangen, dass sie zum Wohl des fremden Kindes ebenso handelt wie fĂŒr ihr eigenes.


Wenn Sie sich dennoch fĂŒr eine schriftliche EinverstĂ€ndniserklĂ€rung entscheiden, könnte diese so aussehen:

Herr und Frau ...... (Namen, Geburtsdaten, Wohnort) erklÀren sich einverstanden, dass ihr Kind ...... wÀhrend der Waldtage des Kindergartens durch einen privat organisierten Mitfahrdienst (evtl. ergÀnzen: durch Herrn/Frau ..... ) transportiert wird.

Datum und Unterschrift der Eltern (mit allen Personalien)



Wichtig:

FĂŒr alle Kinder mĂŒssen altersentsprechende Kindersitze im Auto sein. Empfohlen wird, die eigenen Sitze der Kinder zu benutzen. Der Fahrer/die Fahrerin sollte ĂŒber die richtige Montage der Sitze und die ordnungsgemĂ€ĂŸe Sicherung der Kinder informiert sein.

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