Logo der BAG Mehr Sicherheit für Kinder e. V.

Aktuelle Zeit: 28.03.2024, 15:52


Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 2 Beiträge ] 
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Kinder nachts allein
BeitragVerfasst: 08.09.2008, 14:09 
Ich bin alleinerziehende und berufstätige Mutter. Meine Kinder sind 12 und 15 Jahre alt. Ich arbeite seit einigen Monaten im 3-Schichtsystem im Krankenhaus und lasse meine Kinder bei Nachtdienst über Nacht allein. Ist das in dem Alter ok, oder kann das Probleme geben mit Fürsorgepflicht o.ä.? Für meine Kinder ist das in Ordnung. Danke


Nach oben
  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Kinder über Nacht allein
BeitragVerfasst: 08.09.2008, 14:38 
Expertin
Expertin

Registriert: 10.01.2005, 13:53
Beiträge: 4465
Ähnliche Fragen haben wir in diesem Forum schon diskutiert. In allen Fällen ist es schwierig, eine letzte Antwort darauf zu geben, ohne die exakten Bedingungen zu kennen.

Zunächst ist es so, dass Sie eine generelle Aufsichtspflicht für Ihre Kinder bis zu derem 18. Lebensjahr haben.
Wie lückenlos diese Aufsicht sein muss, wird von unterschiedlichen Bedingungen abhängig gemacht.

Wörtlich heißt es in § 1631 BGB:
„Der Umfang der elterlichen Aufsichtspflicht ist von sog. kinderbezogenen und ortsbezogenen Faktoren abhängig.
- Alter des Kindes,
- Entwicklungsstand (geistig/körperlich),
- Erfahrungen (z. B. geht seit mehreren Jahren zum Turnen; verfügt über ausreichend Bewegungserfahrungen auch durch andere Sportarten; sehr selbstständig usw.),
- Eigenschaften (z. B. übermütig, sprunghaft, ängstlich usw. ),
- Behinderungen
- Krankheiten (Diabetes, Epilepsie)
- Allergien (Magnesia-, Medikamenten-, Bienenstichallergie, Heuschnupfen)
- Erfordernis einer generellen Medikamenteneinnahme
- Schwimmer oder Nichtschwimmer“

Auch der Gesetzgeber legt sich hier also nicht auf Altersgrenzen fest, sondern zieht individuelle Entwicklungs- und Gesundheitsfaktoren in Betracht.

Wir würden sicher ein kleineres Problem sehen, wenn es sich um ein einmaliges oder ein selteneres Alleinsein der Kinder über Nacht handeln würde. Etwas Unbehagen macht uns die Regelmäßigkeit. Ihre Befürchtung, dass Ihnen eine Vernachlässigung Ihrer Pflichten - durch wen auch immer - vorgeworfen wird, erscheint uns nicht unwahrscheinlich. Es geht tatsächlich über das Maß "größere Kinder entwicklungsentsprechend hin und wieder über einen gewissen Zeitraum allein in der Wohnung lassen" hinaus, auch wenn die Kinder dem zustimmen und man von ihnen eine angemessene Reaktion auch auf unvorhergesehene Situationen erwarten kann (Telefon, Notruf, Nachbarkontakt, keine allzu weite Entfernung Ihrerseits).

Haften müssten Sie nach dem Gesetz, wenn Ihre Kinder während dieser Zeit einen Sach- oder Körperschaden verursachen und dies darauf zurückzuführen wäre, dass Sie Ihre Sorgfaltspflicht vernachlässigt haben.

_________________
FINDEN SIE MEHR UNTER: https://www.kindersicherheit.de
BESUCHEN SIE UNS BEI FACEBOOK: https://www.facebook.com/kindersicher
TWITTERN SIE MIT UNS: https://twitter.com/kindersicher

Lis Dammann
FORUM KINDERSICHERHEIT
forum@kindersicherheit.de


Nach oben
Offline   
Mit Zitat antworten  
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 2 Beiträge ] 

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 23 Gäste


Sie dürfen neue Themen in diesem Forum erstellen.
Sie dürfen Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Sie dürfen Ihre Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Sie dürfen Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie dürfen keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  
Powered by phpBB © 2000, 2002, 2005, 2007 phpBB Group
Theme created StylerBB.net
Deutsche Ãœbersetzung durch phpBB.de
SeitenanfangBundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e. V., Christian-Lassen-Str. 11a, 53117 Bonn, info@kindersicherheit.de