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 Betreff des Beitrags: Kinder allein zu Hause?
BeitragVerfasst: 10.02.2006, 15:39 
Newbie
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Registriert: 10.02.2006, 15:28
Beiträge: 2
Wir haben 3 Kinder (13, 11 und 6 Jahre)und lassen sie schon mal stundenweise alleine zu Hause, sowohl abends als auch nachmittags. Allerdings habe ich jedesmal ein recht mulmiges Gefühl, obwohl wir erreichbar und meist nur einen kurzen Heimweg hätten. Ich möchte gerne wissen, ob es Richtwerte oder Empfehlungen zur Altersgrenze in solchen Fällen gibt. Ab wann darf man Kinder alleine lassen und in welchem Umfang? Was für rechtliche Folgen (von den persönlichen Vorwürfen mal abgesehen) hätte es, wenn den Kindern etwas passiert.

Vielen Dank für einen etwaige Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Sonja


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 11.02.2006, 00:04 
Expertin
Expertin

Registriert: 10.01.2005, 13:53
Beiträge: 4465
Dies ist eine Frage, die häufiger auftaucht und auch schon im Austauschforum diskutiert worden ist.

Die Aufsichtspflicht ist in § 1631 BGB geregelt.
Wörtlich heißt es dort:
„Der Umfang der elterlichen Aufsichtspflicht ist von sog. kinderbezogenen und ortsbezogenen Faktoren abhängig.
- Alter des Kindes,
- Entwicklungsstand (geistig/körperlich),
- Erfahrungen (z. B. geht seit mehreren Jahren zum Turnen; verfügt über ausreichend Bewegungserfahrungen auch durch andere Sportarten; sehr selbstständig usw.),
- Eigenschaften (z. B. übermütig, sprunghaft, ängstlich usw. ),
- Behinderungen
- Krankheiten (Diabetes, Epilepsie)
- Allergien (Magnesia-, Medikamenten-, Bienenstichallergie, Heuschnupfen)
- Erfordernis einer generellen Medikamenteneinnahme
- Schwimmer oder Nichtschwimmer“

Das heißt also in Ihrem Fall, dass Sie Ihre Kinder und Ihre häusliche Situation einschätzen und danach eine Entscheidung treffen sollten. Altersgrenzen zu ziehen, ist schwierig. Aber sicher sind Ihre Kinder, vor allem das älteste, schon soweit, dass man von ihm eine angemessene Reaktion auch auf unvorhergesehene Situationen erwarten kann - zumal, wenn "Sicherheitsvorkehrungen" (Telefon, Notruf, Nachbarkontakt, keine allzu weite Entfernung Ihrerseits) getroffen sind.

Haften müssten Sie, wenn Ihre Kinder während dieser Zeit einen Sach- oder Körperschaden verursachen und dies darauf zurück zu führen wäre, dass Sie Ihre Sorgfaltspflicht vernachlässigt hätten.

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Lis Dammann
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