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 Betreff des Beitrags: Ab wann Kinder allein im Aufzug?
BeitragVerfasst: 14.05.2008, 22:20 
Newbie
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Registriert: 01.12.2007, 18:55
Beiträge: 5
Wir waren über Pfingsten zu einem Kurzurlaub im Hotel an der Ostsee. Für unsere beiden (fast 5 und fast 7)war der Aufzug das größte. Wer drückt, wer ist als erster drin, wer drückt die Etage. Irgendwann waren sie dann auch von Tisch verschwunden. Und wir fanden sie im Aufzug!!!
Wir haben uns gefragt, ab wann man Kinder denn allein Aufzug fahren lassen kann. Was meinen Sie dazu?


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 Betreff des Beitrags: Kinder und Aufzug
BeitragVerfasst: 15.05.2008, 19:05 
Expertin
Expertin

Registriert: 10.01.2005, 13:53
Beiträge: 4465
Zuerst einmal unsere Standardinformation, die wir bei allen Fragen "Ab wann darf mein Kind allein...?" voranstellen:

Sie haben eine gesetzliche Aufsichtspflicht für Ihre Kinder.


Die Aufsichtspflicht ist in § 1631 BGB geregelt.

"Wer Kraft Gesetzes (z.B. Eltern, Pfleger, Lehrer) oder Vertrag (z.B. Kindergärtnerin, Jugendleiter) zur Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, ist zum Ersatze des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich (nicht bei Notwehr, Notstand oder Einwilligung) zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden ist."

Im einzelnen heißt es dort weiter:

„Der Umfang der elterlichen Aufsichtspflicht ist von sog. kinderbezogenen und ortsbezogenen Faktoren abhängig.
- Alter des Kindes,
- Entwicklungsstand (geistig/körperlich),
- Erfahrungen (z. B. geht seit mehreren Jahren zum Turnen; verfügt über ausreichend Bewegungserfahrungen auch durch andere Sportarten; sehr selbstständig usw.),
- Eigenschaften (z. B. übermütig, sprunghaft, ängstlich usw. ),
- Behinderungen
- Krankheiten (Diabetes, Epilepsie)
- Allergien (Magnesia-, Medikamenten-, Bienenstichallergie, Heuschnupfen)
- Erfordernis einer generellen Medikamenteneinnahme
- Schwimmer oder Nichtschwimmer“


In Ihrem Fall sind einerseits die o.g. ortsbezogenen Faktoren zu beachten: Die Kinder bewegen sich auf unbekanntem Terrain (im Hotel), auf dem sie noch keine gelernten und eingeübten Verhaltensmuster haben. Hinzu kommt, dass sie mit einer unbekannten "Maschine" hantieren, die durch die automatisierte Technik zusätzliche Risiken bringen kann. Unfälle mit Aufzügen enden für Kinder häufig mit Quetschungen und noch schlimmeren Verletzungen. Und sie passieren mitunter trotz technischer Sicherheitsvorkehrungen.

Wir möchten uns nicht auf eine exakte Altersangabe festlegen; Kinder sind zu verschieden in ihrer Entwicklung, ihren Erfahrungen und ihren Reaktionen. Generell raten wir dringend dazu, kleinere Kinder von Aufzügen fernzuhalten. Zum "Spielen" ist ein Aufzug nicht da, und es kann gefährlich werden: Die Automatik, z.B. die Geschwindigkeit von schließenden Türen, sind für Kinder nicht einschätzbar.

Gehört der Aufzug zum Alltag, z.B. beim Wohnen in einem mehrstöckigen Gebäude, sollten Kinder über die Gefahren altersentsprechend informiert sein und einen vorsichtigen Umgang lernen.

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Lis Dammann
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