Logo der BAG Mehr Sicherheit für Kinder e. V.

Aktuelle Zeit: 29.03.2024, 02:46


Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 2 Beiträge ] 
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: 14jähriges Mädchen allein unterwegs
BeitragVerfasst: 09.07.2007, 23:33 
Hallo,
ich bin alleinerziehende Mutter von 2 Kindern und habe nach der Scheidung das alleinige Sorgerecht. Meine 14jährige Tochter fährt in einigen Tagen zu ihrem Vater für 14 Tage in eine Großstadt. Sie war bereits vor einem Jahr dort (der Vater lebt allein und pflegt nur noch telefonischen Kontakt mit unseren Kindern, dies aber auch sehr selten). Als meine Tochter im letzten Jahr dort war, erzählte sie mir nach der Rückkehr, dass ihr Vater viel arbeiten musste und sie sich daher oft allein beschäftigt hat. Er hat sie z. B. allein ins Kino geschickt (in einer für sie absolut unbekannten Stadt), sie ging allein durch die Stadt und war halt des öfteren sich selbst überlassen. Nun mache ich mir große Sorgen über ihren nun folgenden dortigen Aufenthalt. Sie hat sich zwar nicht beschwert und fährt auch gern wieder dort hin, doch ich habe einfach Angst davor und sehe sie ständig allein durch die fremde Stadt laufen. Durch unsere bitterböse Scheidung haben mein von mir geschiedener Mann und ich absolut keinen Kontakt mehr und ich habe auch keine Chance auch nur ein Wort über diese, meine Ängste zu erläutern - er würde mich sowieso für verrückt erklären. Meine Frage nun an Sie: Ich möchte dem Vater gern einige Zeilen schreiben, dass es meines Erachtens unverantwortlich ist, dass er unsere Tochter oft allein sich selbst überlässt. Gibt es irgendwelche Pflichten gegenüber unserer Tochter, die er einzuhalten hat? Darf er sie in einer für sie unbekannten Stadt allein herumlaufen lassen? Ich habe panische Angst vor dem Gedanken, dass ihr etwas passiern könnte.
Bitte denken Sie jetzt nicht, dass ich unserer Tochter keine Freiheiten lasse, um ihr die Chancen zu geben, sich zu einer selbstständigen Person zu entwickeln. Hier, in ihrem Zuhause, ist sie oft mit Freundinnen unterwegs und sie entwickelt sich positiv, doch in dieser fremden Stadt ist sie nun mal oft auf sich allein angewiesen und kennt dort niemanden. Über eine Antwort von Ihnen würde ich sehr freuen und wäre eine große Hilfe für mich.

Mit freundlichen Grüßen
Petra


Nach oben
  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 10.07.2007, 10:55 
Expertin
Expertin

Registriert: 08.11.2005, 09:30
Beiträge: 306
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Für die Regelung der Aufsichtspflicht gibt es keine starren Richtwerte. Zwar ist die Aufsichtspflicht gesetzlich geregelt, doch die Anwendung ist stets vom einzelnen Kind abhändig.

Gesetzliche Regelung
Die Aufsichtspflicht ist ein Teil der Personensorge, die nach § 1631 BGB allgemein die Pflicht und das Recht der Eltern umfasst, das Kind zu pflegen, zu erziehen und zu beaufsichtigen. Generell erfüllt die Aufsichtspflicht zwei Schutzzwecke: Erstens den Schutz der Minderjährigen vor Schäden aller Art, die ihnen durch sie selbst oder durch Dritte entstehen können, und zweitens den Schutz außenstehender Dritter vor Schäden, die diesen von den Kindern zugefügt werden können. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht kann weitreichende Konsequenzen in strafrechtlicher sowie in zivilrechtlicher Hinsicht nach sich ziehen.

Aufsichtspflicht hängt vom Kind ab
Die Aufsichtspflicht bedeutet nicht unbedingt, dass ein Überwachen des Kindes durch ständige Kontrolle erforderlich ist. Ab einem bestimmten Alter kann je nach Situation auch gelegentliches oder stichprobenartiges Kontrollieren ausreichen. Diese Aussagen lassen sich jedoch nicht ohne weiteres auf andere Kinder gleichen Alters übertragen: Was die Aufsichtspflicht verlangt, ist in erheblichem Maße von den beteiligten Kindern, ihrem Entwicklungsstand und Erziehungshintergrund abhängig sowie davon, was die Situation erfordert (an einem See z.B. ist ständige Aufsicht erforderlich).

Kinderbezogenen und ortsbezogenen Faktoren der Aufsichtspflicht:

- Alter des Kindes,
- Entwicklungsstand (geistig/körperlich),
- Erfahrungen (z. B. geht seit mehreren Jahren zum Turnen; verfügt über ausreichend Bewegungserfahrungen auch durch andere Sportarten; sehr selbstständig usw.),
- Eigenschaften (z. B. übermütig, sprunghaft, ängstlich usw. ),
- Behinderungen
- Krankheiten (Diabetes, Epilepsie)
- Allergien (Magnesia-, Medikamenten-, Bienenstichallergie, Heuschnupfen)
- Erfordernis einer generellen Medikamenteneinnahme
- Schwimmer oder Nichtschwimmer

_________________
Nicola Quade
Elternforum
Bundesarbeitsgemeinschaft
Mehr Sicherheit für Kinder e.V.
Heilsbachstraße 13
53123 Bonn
Tel. 0228/688 34-30
Fax 0228/688 34-88
elternservice@kindersicherheit.de
www.kindersicherheit.de


Nach oben
Offline   
Mit Zitat antworten  
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 2 Beiträge ] 

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 17 Gäste


Sie dürfen neue Themen in diesem Forum erstellen.
Sie dürfen Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Sie dürfen Ihre Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Sie dürfen Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie dürfen keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  
Powered by phpBB © 2000, 2002, 2005, 2007 phpBB Group
Theme created StylerBB.net
Deutsche Ãœbersetzung durch phpBB.de
SeitenanfangBundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e. V., Christian-Lassen-Str. 11a, 53117 Bonn, info@kindersicherheit.de