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Wegschauen?
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Autor:  Gast [ 30.06.2007, 22:23 ]
Betreff des Beitrags:  Wegschauen?

Unsere Nachbarin (geschieden, halbtags berufstätig)kümmert sich meines Erachtens viel zu wenig um ihre 2 Kinder (Erst- und Viertklässler). Die Kinder sind teilweise den ganzen Tag unbeaufsichtigt draußen unterwegs. Zwei bis dreimal wöchentlich und fast jedes Wochenende übernachten sie (auch während der Schulzeit) bei der Oma, da die Mutter abends ausgehen muss.
Seit sie wieder mit ihrem ehemaligen Freund zusammen ist, haben sich die Verhältnisse nochmals verschärft. Die beiden streiten sich oft und die Kinder bekommen das natürlich mit.
Heute abend sind die Kinder alleine zuhause und die Mutter ist mit dem Freund 30 Kilometer weit weg. Ich weiß von der Mutter, daß der 7-jährige Sohn schlafwandelt und heute ist Vollmond.
Die Tochter (10-11 Jahre alt)muß immer die Verantwortung für den jüngeren Bruder übernehmen und ist völlig überfordert, hat auch des öfteren schon hysterisch geschrien, daß sie ihren Bruder nicht mehr aushält. Der Sohn ist bereits in der Schule verhaltensauffällig.
Meine Frage an Sie: mache ich mir grundlos Sorgen um diese Kinder? Wenn Nein - an wen kann ich mich wenden, damit diese Mißstände sich bessern? Ich will nicht wegsehen, weiß aber auch nicht, ob es vielleicht überzogen ist. Ich hoffe auf schnelle Antwort.

Autor:  Lis Dammann, BAG [ 01.07.2007, 11:12 ]
Betreff des Beitrags: 

Obwohl Ihre Frage außerhalb unseres Themenfeldes liegt:

In solchen Fällen ist es immer eine schwere Entscheidung, ob man sich einmischt oder wegschaut. Es gibt wahrscheinlich viele unberechtigte Anklagen von Nachbarn. Gleichzeitig sind wir alle in den vergangenen Monaten und Jahren durch die Berichte über Vernachlässigung und Verletzung von Kindern sensibilisiert worden.

Wir können die Lage nur nach Ihrer Beschreibung einschätzen und würden Ihnen raten, falls möglich, zuerst mit der Mutter oder mit der Oma Kontakt aufzunehmen und Ihre Besorgnis zu schildern.

Wenn Sie dort kein Gehör finden und größere Gefahr sehen, sollten Sie sich an das örtliche Jugendamt wenden und dort nachfragen, was getan werden kann.

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