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Hilfe - Großeltern sind überängstlich!
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Autor:  micky wuestefeld [ 12.06.2007, 14:16 ]
Betreff des Beitrags:  Hilfe - Großeltern sind überängstlich!

Guten Tag,
ich hoffe, Sie können mir mit einem sachkundigen Rat helfen.

Ich bin 40 Jahre alt und verheiratet, meine Tochter ist 10 Jahre alt und kommt nach den Sommerferien aufs Gymnasium. Sie ist ein sehr liebes, vernünftiges und zuverlässiges Mädchen und es könnte alles so schön sein, wenn nicht meine Mutter und meine Schwester mir mit ihrem "Geglucke" - wie ich es nenne - ständig das Leben schwermachen würden.

Seit bereits ca. 2 Jahren will unsere Tochter uns nicht immer begleiten, wenn wir weggehen (z. B. samstagsmorgens zum Einkaufen). Da es ständig Stress gab, wenn wir sie gegen ihren Willen mitnahmen, haben wir langsam angefangen und sie dann auch stundenweise zu Hause gelassen, anfangs nur 1 Stunde, dann 2 usw. Wir sind für unsere Tochter ständig mobil erreichbar und nie weit weg, so dass wir u. U. auch schnell zu Hause wäre, sollte wirklich einmal etwas sein. Wir merkten schnell, dass es eigentlich uns allen mit dieser Regelung viel besser ging. Mittlerweile kommt es vor, dass sie bis zu max. 4 Stunden am Stück alleine zu Hause bleibt (allerdings nur tagsüber, nie abends). Meine Eltern und auch meine Schwester, die selbst eine 6jährige Tochter hat, sind völlig dagegen und suggerieren mir immer, dass dies so nicht ok sei und fallen mir damit wirklich auf die Nerven, da ständig nur über dieses Thema geredet wird und ich trotz allem gelegentlich an mir zweifel, ob wirklich so alles richtig ist. Ich werde jede Woche zweimal "verhört", wo wir unterwegs waren und ob das Kind "wieder alleine geblieben ist" und dann mit Vorwürfen überschüttet. Mich stört das wahnsinnig. Ich möchte allerdings ausdrücklich betonen, dass meine Tochter unbedingt zu Hause bleiben will und dies niemals gegen ihren Willen geschehen würde. Ist ein Kind, das bald die weiterführende Schule besuchen wird, wirklich zu klein, um mal (nicht ständig!) für einige Stunden alleine zu Hause zu bleiben? Wir bewohnen ein Mehrfamilienhaus. Mir ist bewusst, dass es kein "allgemeingültiges" Alter gibt, ab dem Kinder dieses und jenes können müssen, aber wie würden Sie als Experte meinen Fall beurteilen? Ich benötige dringend wirklich überzeugende Argumente, mit denen ich erreiche, dass das Thema ein für allemal vom Tisch ist, denn es belastet mein Verhältnis zu meinen ansonsten wirklich superlieben Elternd doch schon ganz gehörig. Ich hab schon keine Lust mehr, meine Mutter anzurufen, da ich weiß, dass das Thema immer und immer wieder durchgekaut wird und ich mir Vorwürfe anhören muss und ich das Gefühl habe, mich ständig rechtfertigen und verteidigen zu müssen. Mein Mann ist übrigens auf meiner Seite.

Vielen Dank für Ihre Mühe.

Freundliche Grüße

Autor:  Lis Dammann, BAG [ 13.06.2007, 12:27 ]
Betreff des Beitrags:  Kind alleine lassen

Wie Sie schon richtg geschrieben haben:

Eine Festlegung der Aufsichtsdichte und -notwendigkeit auf das Alter bezogen darf man so nicht vornehmen.

Der Entwicklungsstand eines Kindes spielt eine große Rolle. Eigenschaften, wie Selbständigkeit, Zuverlässigkeit oder Vorsicht auf der einen und Spontanität, Überschätzung und Risikobereitschaft auf der anderen Seite sind bei jedem Kind anders ausgeprägt.

Auch die Wohnbedingungen und die Wohnumgebung sind entscheidend. Kinder, die in einem Mietshaus wohnen, mit Nachbarn, die darüber informiert sind und an die sie sich im Notfall wenden können, können eher allein gelassen werden.

So, wie Sie die Zuverlässigkeit Ihrer Tochter beschreiben und natürlich auch ihren Willen allein zu bleiben, spricht zunächst nichts dagegen, sie über kürzere Zeiträume ohne ständige Aufsicht zu lassen. Treffen Sie aber mit einem guten Nachbarn ein Arrangement, wonach sich Ihr Kind dorthin wenden kann. Das kann im wirklichen Notfall sinnvoller sein, als der Handykontakt zu Ihnen.

Sie müssen sich natürlich darüber im Klaren sein, dass dann, wenn tatsächlich etwas passiert oder Ihre Tochter einen Schaden anrichtet, im Rechtsfall auf Ihre Aufsichtspflicht abgestellt wird. Dieses Erfordernis bleibt im Grunde bei den Eltern, solange die Kinder nicht volljährig sind.

Was die Großeltern und andere Verwandte anbetrifft, mit denen sie dazu schon intensiv diskutiert zu haben scheinen, wollen wir Ihnen lediglich das abschließende Argument liefern:

Sie als Eltern, die sie mit dem Kind leben und die Situation am ehesten sicher einschätzen können, entscheiden darüber, ebenso wie über andere Erziehungsfragen! Schlagen Sie vor, das Thema und die Diskussion damit abzuschließen.

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