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Einfriedung des Spielplatzes
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Autor:  Ivica Konjevoda [ 24.04.2016, 14:25 ]
Betreff des Beitrags:  Einfriedung des Spielplatzes

Kann die Wohnungseigentümergemeinschaft(WEG) das Einzäunen eines Kinderspielplatzes ohne Angaben von Gründen durchsetzten?

Die WEG gibt dazu keine Begründung, die sicherheitstechnisch relevant ist. Es geht nur darum das generelles Spielverbot außerhalb des eingezäuntes Bereiches durch zu setzten.

Für mein Verständnis dient eine Einfriedung in erster Linie dazu, die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten. In diesem Fall versucht die WEG die Kinder nur einzusperren und sie von dem Rest der Gartenfläche fernzuhalten.

Autor:  Lis Dammann, BAG [ 25.04.2016, 11:59 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Einfriedung des Spielplatzes

Dass dies ohne Information und Begründung für die Eigentümer vorgenommen wird, ist nicht verständlich. Es ist doch auch mit Kosten verbunden, die von der Gemeinschaft getragen werden müssen?

Neben sicherheitsrelevanten können auch anderen Gründen angezeigt sein, auf dem Gelände einer Eigentümer-Gemeinschaft Bereiche festzulegen, zumal wenn es um das harmonische Zusammenleben von Familien mit Kindern, Kinderlosen oder älteren Menschen geht. Das Thema "spielende Kinder" und "Ruhebereiche" und "Ruhezeiten" für andere Bewohner wird ja in der Rechtsprechung reichlich behandelt.

Aber auch hier ist klar: Für alle Maßnahmen muss es einen Beschluss geben, der Ihnen mitgeteilt werden müsste. Fragen Sie doch bei der Verwaltung nach.

Autor:  Ivica Konjevoda [ 25.04.2016, 19:02 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Einfriedung des Spielplatzes

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Einen Beschluss wird es in Kürze geben. Die deutliche Mehrheit bilden Laden und Büroräume Eigentümer, die seit 2 Jahren daran arbeiten, die Kinder von der Gartenfläche zu vertreiben. Der Spielplatz wird keineswegs freiwillig gebaut. Er hätte schon vor 30 Jahren gebaut werden müssen. Mehr als die Hälfte der Kosten gehen auf den Zaun, der als aufstellbarer Staketenzaun in dem Angebot drin steht. Die Höhe liegt bei etwa 90cm. Der Zaun besteht aus 2m langen Segmenten mit Standfüßen an beiden Enden.

Können Sie mir sagen/schätzen ob man mit so eine Ausführung einen privaten Spielplatz umranden kann? Alleine die Standfüße sollten eine Stolpergefahr darstellen.

Autor:  Lis Dammann, BAG [ 26.04.2016, 11:31 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Einfriedung des Spielplatzes

Für Spielplätze "auf privatem Grund" gelten die baurechtliche Vorschriften. Sie müssten sich also mit Ihrem örtlichen Bauamt in Verbindung setzen, bzw. in die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes, das uns nicht bekannt ist, schauen.

Es gibt weiterhin allgemeine Richtlinien für Umzäunungen oder Einfriedungen von Kinderspielplätzen, die öffentlich sind oder zu Kindestageseinrichtungen gehören. Dazu gehören: keine Klettermöglichkeiten, keine spitzen Ecken und Abschlüsse.


Die Höhenangaben liegen bei eher 100 cm. Allerdings werden da gefährliche Außenbereiche, wie z.B. eine Straße, angesprochen. Dies ist bei Ihnen nicht der Fall.

Sie sprechen von einem "Staketenzaun", d.h. einzelne Latten mit Zwischenräumen? Davon ist wegen der Halsfangstellen und der Gefahr der Strangulation mit Bändern, Kordeln, Kaputzen, usw. dringend abzuraten.

Bei den genannten Standfüßen sehen wir auch die mögliche Stolpergefahr. Zudem fragen wir uns, wie die Elemente im Boden fixiert sind?

Autor:  Ivica Konjevoda [ 26.04.2016, 13:10 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Einfriedung des Spielplatzes

Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

Ich habe selben Bedenken was das Zaun angeht.
Die Zaunsegmente werden miteinander aber nicht mi dem Untergrund befestigt.



Möchte ungerne das Forum mit allen Details der Geschichte belasten aber sollte Intersse daran bestehen, kann ich den Fall gerne schildern und zwar nicht um Dampf abzulassen sondern als Beispiel dazu, was einer Familie in eine WEG passieren kann, wenn diejenigen in der Mehrheit sind, für die die Kinder nur eine Last und Gefahr für die eigenen Interessen sind. Der angesprochener Zaun ist leider nicht mal die Spitze des Eisbergs.

Autor:  Lis Dammann, BAG [ 27.04.2016, 10:06 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Einfriedung des Spielplatzes

Bitte nur, wenn es mit dem Thema Kindersicherheit in Zusammenhang steht, auf das wir uns hier im Forum beschränken.

Danke.

Autor:  Ivica Konjevoda [ 27.04.2016, 11:03 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Einfriedung des Spielplatzes

Verstanden.

Ist die Tatsache, dass der Zaun nicht mit dem Untergrund fest verbunden ist relevant?

Autor:  Lis Dammann, BAG [ 27.04.2016, 11:11 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Einfriedung des Spielplatzes

Wir kennen die Stabilität des Zauns nicht. Aber grundsätzlich schon. Elemente von 2 m Länge, die zwar miteinander, aber nicht am Boden fixiert sind, fallen leicht um. Kinder laufen dagegen, lehnen sich an.

Wichtig ist uns noch: Handelt es sich wirklich um einen Staketen-Zaun?

Autor:  Ivica Konjevoda [ 27.04.2016, 11:51 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Einfriedung des Spielplatzes

Ja es geht um einen aufstellbaren Staketenzaun. Die Ausführung des Eingangs ist auch völlig unklar. Es ist schon beim Verwalter auf Vernunft appeliert worden aber soweit herrscht Funkstille.
Wann der Aufbau stattfinden soll ist noch offen. Ob bis dahin Änderungen vorgenommen werden genauso. Beschlossen wird das Ganze morgen.

Autor:  Gilda [ 30.04.2016, 19:21 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Einfriedung des Spielplatzes

Seid ihr denn auch Eigentümer der Wohnung??? Das geht doch so nicht: einfach Beschlüsse fassen. Oder wenn ihr gemietet habt muß euer Vermieter sich für euch einsetzen. Ich wünche dir Glück. Grüße Gilda.

Autor:  Ivica Konjevoda [ 30.04.2016, 22:56 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Einfriedung des Spielplatzes

Ich bin der Eigentümer. Die Wohnung zu vermieten und umziehen ist keine Alternative zumindest kommt eine Vermietung an einer Familie nicht in Frage. Könnte es keinem zumuten.
Es ist eine lange Geschichte. Kindersicherheit ist 'nur' ein Teil davon.

Autor:  Richard [ 16.09.2016, 10:42 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Einfriedung des Spielplatzes

Ein Vorgang, der mich auch interessiert. Wie ist das denn bei Euch weiter gegangen?

Autor:  Ivica Konjevoda [ 16.09.2016, 11:35 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Einfriedung des Spielplatzes

Es wird leider vor Gericht entschieden.

Ist Zustand seit über zwei Jahren: Spielverbot! Beim Verstoss bekommt man eine Abmahnung vom Anwalt beauftragt vom Verwalter. In der Abmahnung wird nicht nur den Eltern sondern auch Kindern mit Gericht gedroht. Die Abmahnung haben wir sogar bekommen als die Kinder einen Schneeman gebaut haben.

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