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Erneuerung Spielgeräte bie Eigentümergemeinschaft
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Autor:  anschust [ 28.04.2015, 15:23 ]
Betreff des Beitrags:  Erneuerung Spielgeräte bie Eigentümergemeinschaft

Hallo zuammen,

wir sind eine Eigentümergemeinschaft mit 14 Parteien. Zu dem Gemeinschaftsgrundstück gehört auch eine Spielwiese/Spielplatz mit einem Sandkasten, Balancierbalken und einem Klettergerüst mit Rutsche.
Der Spielplatz ist nur von einer Seite zugänglich und liegt hinter dem Garagenhof und ist von den anderen drei Seiten durch unsere Häuser bzw. auf den beiden anderen Seiten durch einen Zaun eingegrenzt.

Die Geräte sind damals von den Ersteigentümern selbst gebaut (Sandkasten, Balancierbalken) bzw. ein Bausatz selber aufgebaut (Klettergerüst mit Rutsche) worden.
Jetzt wird geplant das Klettergerüst und die Rutsche durch neue Spielgerät zu ersetzen.

Hier stellen sich für uns einige Fragen:
  • Was müssen wir da für rechtliche Rahmenbedingungen/Normen einhalten?
  • Können/dürfen wir hier die neuen Spielgeräte selber aufbauen?
  • Wie sieht hier die Haftung aus?
    Es ist ja kein öfentlicher Spielplatz. Oder doch?

Irgendwie ist das Thema für uns recht unübersichtlich

Freunldicher Gruß ins Forum
A. Schuster

Autor:  Lis Dammann, BAG [ 29.04.2015, 21:19 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Erneuerung Spielgeräte bie Eigentümergemeinschaft

Zu Ihren einzelnen Fragen:

Wir warnen stets vor dem Selbstbau von Spielgeräten, wenn nicht ein wirklicher Fachmann beteiligt ist. Für einen Sandkasten und auch einen Balancierbalken (in niedriger Höhe) mag das noch akzeptabel sein, aber bei Klettergerüsten und Rutschen sollte man die Risiken nicht unterschätzen. Es ist immer davon auszugehen, dass die Geräte "überbelastet werden", indem mehrere Kinder sie nutzen und durch wildes Toben große Kräfte auf die Konstruktion einwirken.

Ihr Eigentümer-Spielplatz wird sehr schnell zu einem "öffentlichen Spielplatz":
- Anlieger-Kinder bringen Freunde mit.
- Die Nutzung durch externe Kinder wird nicht kontrolliert.
- Der Spielplatz ist frei zugänglich.
- Von Kindern kann nicht erwartet werden, dass sie den Unterschied erkennen.

Die Eigentümergemeinschaft hat als Betreiber des Spielplatzes eine Verkehrssicherungspflicht und kann im Falle eines Unfalles in Anspruch genommen werden, wenn ihr nachgewiesen werden kann, dass sie ihren Pflichten nicht nachgekommen ist.

Die Sicherheit der spielenden Kinder muss garantiert sein. Geräte, ihr Aufbau und ihre Wartung müssen sich an der "Spielplatz-Norm" DIN/EN 1176 orientieren:
- Sie müssen sich für stabiler ausgelegte Spielplatzgeräte - im Unterschied zu Spielgeräten für einen privaten Garten - entscheiden.
- Sie brauchen ein Unternehmen, das z. B. Klettergerüst oder Rutsche fachgerecht motiert.
- Sie schaffen mehr Sicherheit mit der "Abnahme" durch einen Spielplatzexperten, z. B. TÜV oder eine autorisierte Firma.
- Sie müssen für regelmäßige Kontrolle und Wartung sorgen:
- - Sichtkontrollen (täglich bis wöchentlich) z.B. durch die Eigentümer
- - Funktionskontrollen (monatlich - vierteljährlich) z.B. durch einen technisch versierten Hausmeister
-- Jährliche Kontrollen durch einen Sachkundigen für Spielplätze

Firmen für Spielplatzgeräte bieten den Aufbau und meist auch den Wartungsservice mit an und können Sie weiter beraten.

Autor:  Vater [ 05.05.2015, 19:34 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Erneuerung Spielgeräte bie Eigentümergemeinschaft

Ich frage mich, ob man für den Garten nicht auf diese stabileren Spielplatzgeräte kaufen sollte?

Bei uns steht das bald an. Wir haben an eine Kombination (Klettern, Rutschen, Schaukeln) gedacht. Gibt es Erfahrungen dazu?

Autor:  Lis Dammann, BAG [ 07.05.2015, 10:17 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Erneuerung Spielgeräte bie Eigentümergemeinschaft

Die robusteren Spielplatzgeräte sind - wie bereits beschrieben - auf "Extrembelastungen" ausgerichtet. Hohe zeitliche Nutzung, mehrere/viele Kinder auf einem Gerät, Langlebigkeit. Die schwereren Ausführungen brauchen auch eine ganz andere Verankerung im Boden.

Für ein Gartenspielgerät ist davon nicht unbedingt auszugehen. Wenn Sie sich hier nach Beratung im Fachhandel für ein gutes Markenprodukt entscheiden und sich bei der Installierung, der Wartung und bei der Nutzung an die Anleitung halten, sollten Sie auf der sicheren Seite sein.

Autor:  Vater [ 11.05.2015, 14:04 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Erneuerung Spielgeräte bie Eigentümergemeinschaft

Ich sage danke. Viele guten Informationen.

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