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Erstickungsgefahr durch Kleinteile
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Autor:  Lis Dammann, BAG [ 27.01.2015, 10:31 ]
Betreff des Beitrags:  Erstickungsgefahr durch Kleinteile

Im Säuglingsalter nehmen Kinder fast alles in den Mund, was sie zu fassen bekommen, um es mit Lippen und Zunge ausgiebig abzutasten. Dies gilt auch für herumliegende Kleinteile, die zur Erstickungsgefahr werden können. Tödliche Unfälle durch Ersticken passieren durch das Einatmen von Kleinteilen, durch das Zulegen der Atemwege mit Decken o.ä. oder durch das Einschnüren des Halses mit Bändern oder Kordeln.
Kontrollieren Sie Spielzeug für kleine Kinder auf scharfe Kanten, abnehmbare oder sich lösende Kleinteile. Hersteller kennzeichnen entsprechende Produkte mit dem Warnhinweis "Nicht für Kinder unter 3 Jahren!"


Bild
Kleinteiletester - © RAPEX


HPI ruft Puzzlematte Tiere zurück.

Wie das Unternehmen und nun auch RAPEX mitteilt, lassen sich Kleinteile der tierförmigen Puzzleteile herausnehmen. Eine besondere Gefahr liegt bei Nasen, Augen und Ohren des Tierpuzzles. Die herausnehmbaren Teile sind so klein, dass diese vollständig verschluckt werden können. Dadurch besteht schlimmstenfalls Erstickungsgefahr für Kleinkinder. Sollten Sie die betroffene Puzzlematte besitzen, raten wir Ihnen, diese nicht mehr zu verwenden. Die jeweiligen Verkaufsstellen erstatten den Kaufpreis zurück, teilt HPI in einer Kundeninformation mit.

Die Puzzlematte wurden über Filialen der folgenden Möbelketten vertrieben:

Möbelhaus Biller
Möbelstadt Sommerlad
Möbelhaus Trends (Ostermann)
Porta Möbel


Erneut belastete Loom Bänder entdeckt.

In dem Loom Bänder Set mit dem Namen Folie Looms Bandz FB-600 wurden gesundheitsschädliche Weichmacher gefunden. Die Bänder in Form eines Sterns enthalten DEHP. Es ist verboten, DEHP in Spielzeug und Babyartikeln zu verwenden, da dies für Kinder gesundheitsgefährdend sein kann. Außerdem sind Schäden am Fortpflanzungssystem möglich. Wir warnen daher ausdrücklich vor dem Gebrauch dieser Looms und raten zur Rückgabe oder Entsorgung.

In gravierenden Fällen ist es empfehlenswert, den Fall auch der zuständigen Behörde zu melden. Zuständig sind in der Regel die staatlichen Ämter für Arbeitsschutz am Geschäftssitz des Herstellers oder des Händlers. Produktinformationen bekommen Sie auch bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) .

Quelle: www.kindersicherheit.de

Aktuelle Produktrückrufe finden Sie unter: http://ec.europa.eu/consumers/safety/ra ... ifications

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