Expertin |
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Registriert: 10.01.2005, 13:53 Beiträge: 4465
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Auch in unserem Forum tauchen immer wieder Fragen auf: Ab wann darf mein Kind allein ...? Wie lange darf ich mein Kind allein lassen...? Eine beispielhafte Aufstellung von Gerichtsurteilen zum Thema "Elterliche Aufsichtspflicht" ist jetzt bei Stiftung Warentest nachzulesen: Quelle: Gerd Altmann - pixelio.de Geht ein Streit vor Gericht, prüfen die Richter immer, ob die Erwachsenen ihre Aufsichtspflicht erfüllt haben. Je nach Alter, Charakter und Situation stellen die Juristen unterschiedliche Ansprüche. Besonders Risiken erfordern besondere Aufmerksamkeit: Stehen eine Hüpfburg oder ein Trampolin im Garten oder eine brennende Kerze auf dem Tisch, müssen die Großen besonders aufpassen und auf die erhöhte Gefahr hinweisen. Kinder unterschätzen Gefahren oft, weil sie die Lage nicht so gut überblicken wie ein Erwachsener. In Alltagssituationen dagegen – auf dem Spielplatz oder im Garten – müssen Eltern weniger oft nach ihrem Nachwuchs schauen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Ein Siebenjähriger darf bis zu zwei Stunden ohne Aufsicht im Freien spielen. Vorausgesetzt: Das Kind verhält sich altersgerecht und die Eltern haben es auf Gefahren aufmerksam gemacht (Az. VI ZR 199/08). Auch ein Fünfjähriger darf unbeaufsichtigt auf den Spielplatz – allerdings sollte ein Erwachsener spätestens nach einer halben Stunde nach dem Rechten schauen (BGH, Az. VI ZR 51/08). Quelle: http://www.test.de/Aufsichtspflicht-Ris ... 8-4374433/ - Finanztest 6/2012
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Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
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