Eltern sollten sich beim Kauf vom Spielzeug genau informieren und nach den Inhaltsstoffen fragen, denn Weichmacher in den Produkten sollen gesundheitliche Schäden hervor rufen. Und sie sind weiterhin vorhanden: Hohe Konzentrationen an Belastung finden sich vor allem bei Kunststoffprodukten und -ausstattungen in Kindergärten.
Händler
seien verpflichtet, innerhalb von 45 Tagen über Inhaltsstoffe aus einer Liste gefährlicher Stoffe Auskunft zu geben. Darauf weist das Umweltbundesamt in Dessau hin. Um Eltern die Nachforschungen zu erleichtern, hat das Bundesamt einen Musterbrief erstellt, mit dem sich gezielt nachfragen lässt.Quelle: dpa -
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