Tödliche Fallen
Donauwörth Der tödliche Unfall eines MĂ€dchens in Bayern, das mit einem Spiel-Pferdegeschirr an einem SpielplatzgerĂ€t hĂ€ngen geblieben ist, zeigt, wie gefĂ€hrlich es sein kann, wenn âPferdegeschirreâ, Jacken mit Kordeln, SchlĂŒsselbĂ€nder oder lange Schals auf dem Spielplatz getragen werden. Auch der Fahrradhelm ist fĂŒr die Kinder auf dem Spielplatz wegen der Strangulationsgefahr gefĂ€hrlich, warnen der Bayerische Gemeindeunfallversicherungsverband und die Bayerische Landesunfallkasse, deren Aufruf uns das Landratsamt Donauwörth ĂŒbersandt hat.
Die Spiel-Pferdegeschirre sind bei vielen Kindern beliebt. Sie sollten aber nur unter direkter Aufsicht eines Erwachsenen verwendet werden und sind wegen der Strangulationsgefahr tabu beim Spielen an der Rutsche oder anderen SpielplatzgerĂ€ten. Bereits beim Kauf sollte man darauf achten, dass das Spielzeug mit sogenannten Sollbruchstellen versehen ist. Das können zum Beispiel KlettverschlĂŒsse an verschiedenen Stellen sein, die sich öffnen, wenn das Geschirr hĂ€ngen bleibt. Diese KlettverschlĂŒsse können auch nachtrĂ€glich selbst eingenĂ€ht werden.
Auch der Fahrradhelm ist am Spielplatz gefĂ€hrlich. âEin Helm schĂŒtzt beim Radfahren oder Inline-skaten den Kopf und oft auch das Lebenâ, betont Elmar Lederer, GeschĂ€ftsfĂŒhrer vom Gemeindeunfallversicherungsverband und der Landesunfallkasse: âBleibt er jedoch beim Spielen in einem Kletternetz oder beim Klettern in BĂ€umen hĂ€ngen, drĂŒckt der festgeschnallte Kinnriemen auf den Hals. Das Gewicht des Kindes zieht es nach unten und der Riemen schnĂŒrt ihm dann die Luft ab. Dies kann im Extremfall zum Tode des Kindes fĂŒhren.â
Zwar sind die Maschen von Kletternetzen, Winkel und Ăffnungen von SpielplatzgerĂ€ten nach Sicherheitskriterien genormt, aber ein Fahrradhelm ist dabei nicht berĂŒcksichtigt. Deshalb der dringende Appell an Eltern, ihre Kinder vor dem Spielen und Klettern mit Fahrradhelmen zu warnen. (pm)
Zur Information wurde ein Faltblatt herausgegeben. AuĂerdem wurde fĂŒr Warnungen an KlettergerĂŒsten ein Hinweisschild erstellt. Beides kann unter
www.bayerguvv.de im Internet heruntergeladen werden.
Quelle:
http://www.augsburger-allgemeine.de