Verbraucher stehen weiter im Regen
Im Dezember 2008 wurde die neue EU-Spielzeugrichtlinie verabschiedet. Ziel war die Erhöhung der Sicherheit von Spielzeug in Europa. Stattdessen haben sich die Kontrollen nur geringfügig verschärft, eine Verpflichtung zu einer unabhängigen Drittprüfung gibt es weiterhin nicht. Außerdem haben sich die neuen Regelungen zur chemischen Sicherheit z.T. erheblich verschlechtert.
Neue EU-Spielzeugrichtlinie - verbesserter Gesundheitsschutz für Kinder?
Im Dezember 2008 wurde die neue EU-Spielzeugrichtlinie verabschiedet. Sie ersetzt die bisherige Spielzeugrichtlinie (88/378/EWG) aus dem Jahr 1988. Ziel war die Erhöhung der Sicherheit von Spielzeug in Europa sowie eine höhere Verantwortung der Hersteller und Importeure (Zusammenfassung der EU-Kommission).
Verbraucherinitiativen und auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e.V. haben immer wieder gefordert, die Hersteller bzw. Importeure zu einer Überprüfung der Sicherheit von Spielzeugen durch unabhängige Prüflabors zu verpflichten. Diese Forderung wurde nicht in die neue Richtlinie übernommen, stattdessen haben sich die Kontrollen nur geringfügig verschärft.
Als Reaktion auf die Skandale um gefährliches Spielzeug aus China wurden erstmals klare Auflagen für Importeure erlassen. Diese müssen allerdings lediglich die Unterlagen des Lieferanten über dessen eigene Sicherheitskontrollen prüfen und nur im Einzelfall stichprobenartige Tests der gelieferten Ware durchführen. Dadurch können sich die Importeure mit der CE- Kennzeichnung also immer noch selbst bescheinigen, dass das Spielzeug den europäischen Anforderungen entspricht - ohne eine unabhängige Drittprüfung.
Spielzeugkontrolleure geben an, dass 30% der untersuchten Spielzeuge nicht in Ordnung sind (siehe auch: Frankfurter Rundschau vom 16.01.09: Scharfe Kritik an Spielzeugrichtlinie)!
Einige Unternehmen in Deutschland unterziehen sich freiwilliger Prüfungen, um die Qualität und Sicherheit ihrer Spielzeuge zu gewährleisten. Das sog. GS-Zeichen („Geprüfte Sicherheit“) garantiert eine solche Drittprüfung und ist für Eltern ein wichtiger Hinweis auf ein besser geprüftes und wahrscheinlich sicheres Produkt. Unabhängig von der neuen EU-Spielzeugrichtlinie darf in Deutschland das GS-Zeichen bestehen bleiben.
Eine Stellungnahme zur neuen EU-Spielzeugrichtlinie durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zeigt außerdem auf, dass die Regelungen zur chemischen Sicherheit unzureichend sind und teilweise sogar zu einer Verschlechterung des Verbraucherschutzes führen. Die neuen Grenzwerte für Schwermetalle, wie Blei, Arsen oder Quecksilber, wurden gegenüber der alten Richtlinie zum Teil erheblich erhöht, Allergene, selbst die in einer Liste ausdrücklich verbotenen Stoffe, dürfen immer noch in Spuren vorhanden sein.
Fazit: Eltern können sich nicht darauf verlassen, dass das Spielzeug auf dem deutschen Markt sicher wird. Sie selbst sollten mit offenen Augen und einem sensiblen Gespür für Gefahrenquellen Spielzeug für ihre Kinder kaufen. Wenn Eltern im Geschäft auf unsicheres Spielzeug stoßen, sollten sie sich an die örtliche Marktaufsichtsbehörde, z.B. das Gewerbeaufsichtsamt, wenden. Die Marktaufsicht ist für diese Fälle zuständig, überprüft die Sachlage und sorgt gegebenenfalls dafür, dass das Spielzeug vom Markt genommen werden muss.
Unter
http://www.frontal21.zdf.de/ZDFforum/ZD ... 507329,00/
ist unter der Rubrik ZDF-Mediathek das Video zum Bericht eingestellt.
(Quelle: BAG Mehr Sicherheit für Kinder e.V.)