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 Betreff des Beitrags: Gefährliche Spielzeugwaffen
BeitragVerfasst: 31.07.2007, 16:31 
Expertin
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Registriert: 08.11.2005, 09:30
Beiträge: 306
Quelle: www.wdr.de, von Jörg Bilke und Marc Müller

In Nordrhein-Westfalen mehren sich die Fälle, in denen Personen mit Softair-Waffen angeschossen werden. Die täuschend echt aussehenden Nachbauten echter Waffen können schwere Verletzungen hervorrufen. Jetzt soll ein neues Waffengesetz für Sicherheit sorgen.

Softair-Waffen können fast an jeder Ecke gekauft werden: in Souvenirshops, an Kiosken oder in einschlägigen Import-/Exportläden. Die meisten dieser Spielzeugwaffen sind wirklichen Waffen täuschend echt nachgebildet. Manche davon dürfen erst im Alter von 14 Jahren, andere erst mit 18 Jahren gekauft werden, doch daran halten sich längst nicht alle Verkäufer. Ein Polizist demonstriert uns ihre Durchschlagskraft: Sieben Blätter Kopierpapier, dicht hintereinander gelegt, zerfetzen die Kugeln an den Einschussstellen und dringen problemlos durch. Dazu Wolfgang Wiese von der Kreispolizei Viersen: „Eine solche Waffe ist zwar ein Spielzeug, aber der Name ist trügerisch, die Kugeln sind schneller als 100 Stundenkilometer.“

Wir lassen eine ganz legale Softair-Waffe im Beschussamt Nordrhein-Westfalen, einer offiziellen Landesbehörde, testen. Aus zwei Meter Abstand wird auf eine CD-Hülle geschossen. In der zwei Millimeter starken Kunststoffscheibe zeigen sich dicke Sprünge, fast platzt sie. Solche Waffen seien nichts für Kinder, meint auch der Experte.

Straftat Körperverletzung

Auf einem Spielplatz schießen Jugendliche auf spielende Kinder. Der kleine Ali wurde zweimal am Auge getroffen - knapp neben dem Augapfel. Noch Tage danach ist das Auge geschwollen und blau. Fast wäre Ali auf dem rechten Auge erblindet.

In Kaldenkirchen im Kreis Viersen wurde die Tochter von Anke van Eickels nahe der Schule von einer Plastikkugel aus einer Softair-Waffe am Arm getroffen. Jugendliche hatten von einem Motorroller aus auf sie gezielt. Die Tochter hat den Vorfall immer noch nicht verarbeitet und traut sich nicht vor die Kamera. Ihre Mutter erzählt: „Meine Tochter Bea hat mich völlig aufgelöst angerufen und erzählt ‚Mama, ich bin angeschossen worden‘. Sie können sich vorstellen, was mit mir los war. Ich bin sofort ins Auto gesprungen, bin hierhin gefahren und habe sie völlig aufgelöst vorgefunden. Sie berichtete mir, dass sie von Jugendlichen mit einer Softair-Pistole, wie sich später herausstellte, angeschossen worden sei. Und sie hat wirklich Todesängste ausgestanden.“

Das Zielen mit Softair-Waffen auf Passanten sei kein Jugendstreich, warnt Wolfgang Wiese von der Polizei in Viersen: „Natürlich ist es eine Straftat, denn Körperverletzung ist strafbar. Wenn der Täter ein Jugendlicher ist, das heißt, strafmündig ist, wird die Sache auch justiziell verfolgt.“

Altersgrenzen ignoriert

Softair-Waffen gibt es bereits ab etwa sieben Euro. Der neunjährige Benedikt aus Köln hat von seinen Eltern Taschengeld bekommen. Damit geht er zu einem Kiosk in der Nähe, wo er tatsächlich ohne Probleme eine Softair-Pistole bekommt, obwohl die erst an Jugendliche ab 18 verkauft werden darf. Die Eltern sind entsetzt. „Daraufhin bin ich zum Kioskbesitzer gegangen. Der war wenig einsichtig, und dann habe ich schließlich Anzeige bei der Polizei erstattet“, berichtet Benedikts Mutter Tanja Engelskirchen.

Wolfgang Dicke ist Beauftragter für Waffentechnik bei der Bundesgeschäftsstelle der Gewerkschaft der Polizei. Er hat sich lange für strengere Kontrollen beim Verkauf von Softair-Waffen eingesetzt - aus gutem Grund: Die meisten Softair-Pistolen sind bewusst echten Waffen, wie zum Beispiel einer Dienstpistole der Polizei, nachgebildet. Sie sehen mitunter so echt aus, dass Polizisten im Einsatz, insbesondere in Stresssituationen, nicht schnell genug unterscheiden können, ob es sich um eine Softair- oder um eine echte Waffe handelt. Wolfgang Dicke: „Ein Polizeibeamter müsste mit der schrecklichen Gewissheit leben, möglicherweise einen Jugendlichen erschossen zu haben, was objektiv, wie sich hinterher herausstellt, gar nicht notwendig war, weil es sich um eine Softair-Waffe gehandelt hat.“

Änderung des Waffengesetzes

Seit 2003 dürfen „Geschossspielzeuge für Kinder“, wie sie offiziell heißen, in Deutschland einen Energiegrenzwert von 0,08 Joule nicht übersteigen. Doch damit verstößt der deutsche Gesetzgeber nach eigener Aussage gegen eine Richtlinie der Europäischen Union. Im Jahr 2004 gab das Bundeskriminalamt einen Feststellungsbescheid heraus, der einen Energiegrenzwert von 0,5 Joule erlaubte, also mehr als das Achtfache. Es kam zu mehreren rechtlichen Auseinandersetzungen - mit unterschiedlichen Urteilen. Zuletzt entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe am 26.06.2007, dass der Feststellungsbescheid des Bundeskriminalamtes keine Rechtswirkung habe. Das könnte möglicherweise auch ein Grund sein, warum man im Bundesinnenministerium jetzt aktiv wird. Auf Anfrage von markt heißt es dort: „Der im Waffengesetz gegenwärtig festgeschriebene Grenzwert für Geschossspielzeug von 0,08 Joule steht nicht mit den Vorgaben der EU-Richtlinie in Einklang. Daher ist für die kommende Änderung des Waffengesetzes vorgesehen, den Grenzwert für die Geschossenergie von Spielzeugwaffen auf 0,5 Joule anzuheben.“

Das neue Waffengesetz sieht auch vor, dass sogenannte Anscheinswaffen, wie Softair-Nachbildungen von Maschinenpistolen oder Pumpguns, nicht mehr offen getragen werden dürfen. Damit soll laut Bundesinnenministerium verhindert werden, dass „derartige Anscheinswaffen von der Polizei mitunter nicht von echten Waffen unterschieden werden können“. Der Waffenexperte der Gewerkschaft der Polizei ist da skeptisch. Wolfgang Dicke demonstriert, wie leicht solche Waffen unter einer Jacke getragen werden können.

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Nicola Quade
Elternforum
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