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Lampenöle - Warnhinweise vorgeschrieben
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Autor:  Lis Dammann, BAG [ 04.11.2013, 15:18 ]
Betreff des Beitrags:  Lampenöle - Warnhinweise vorgeschrieben

Lampenöle können für Kinder extrem gefährlich werden: Diese Produkte dürfen nicht bunt eingefärbt werden und müssen einen kindersicheren Verschluss haben. Zudem müssen folgende Warnhinweise müssen angebracht sein:

- Gefahrensymbol Xn "Gesundheitsschädlich" bzw. mit dem Signalwort "Gefahr" und dem neuen Piktogramm GHS08 "Gesundheitsgefahr" versehen sein und
- dem Gefahrenhinweis R65: "Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen" bzw. dem neuen Gefahrenhinweis H304 "Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein".


und

- "Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen"
- "Bereits ein kleiner Schluck Lampenöl - oder auch nur das Saugen am Lampendocht - kann zu einer lebensbedrohlichen Schädigung der Lunge führen"
- "Mit dieser Flüssigkeit gefüllte Lampen sind für Kinder unzugänglich aufzubewahren" oder
- "Beim Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen"
- Je nach Stoffeigenschaften der verwendeten Lampenöle können noch weitere Gefahrensymbole, Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge erforderlich sein.


Quelle: http://www.vis.bayern.de - 02.10.2013

Autor:  mamagerti [ 08.11.2013, 18:40 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Lampenöle - Warnhinweise vorgeschrieben

Interessant!Danke

Autor:  flitzi [ 09.11.2013, 14:35 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Lampenöle - Warnhinweise vorgeschrieben

Finde ich auch interessant. Gerade weil man vor Weihnachten wieder auf die Idee kommt, Feuerchen um sich herum zu haben.

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