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Lampenöle - Warnhinweise vorgeschrieben http://www.forum-kindersicherheit.de/viewtopic.php?f=42&t=5459 |
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Autor: | Lis Dammann, BAG [ 04.11.2013, 15:18 ] |
Betreff des Beitrags: | Lampenöle - Warnhinweise vorgeschrieben |
Lampenöle können für Kinder extrem gefährlich werden: Diese Produkte dürfen nicht bunt eingefärbt werden und müssen einen kindersicheren Verschluss haben. Zudem müssen folgende Warnhinweise müssen angebracht sein: - Gefahrensymbol Xn "Gesundheitsschädlich" bzw. mit dem Signalwort "Gefahr" und dem neuen Piktogramm GHS08 "Gesundheitsgefahr" versehen sein und - dem Gefahrenhinweis R65: "Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen" bzw. dem neuen Gefahrenhinweis H304 "Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein". und - "Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen" - "Bereits ein kleiner Schluck Lampenöl - oder auch nur das Saugen am Lampendocht - kann zu einer lebensbedrohlichen Schädigung der Lunge führen" - "Mit dieser Flüssigkeit gefüllte Lampen sind für Kinder unzugänglich aufzubewahren" oder - "Beim Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen" - Je nach Stoffeigenschaften der verwendeten Lampenöle können noch weitere Gefahrensymbole, Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge erforderlich sein. Quelle: http://www.vis.bayern.de - 02.10.2013 |
Autor: | mamagerti [ 08.11.2013, 18:40 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Lampenöle - Warnhinweise vorgeschrieben |
Interessant!Danke |
Autor: | flitzi [ 09.11.2013, 14:35 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Lampenöle - Warnhinweise vorgeschrieben |
Finde ich auch interessant. Gerade weil man vor Weihnachten wieder auf die Idee kommt, Feuerchen um sich herum zu haben. |
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