FĂŒr sog. HandlĂ€ufe ist eine Höhe zwischen 80 cm und 112 cm empfohlen. Im Rahmen des barrierefreien Bauens sind 85 bis 90 cm angeraten. Dies entspricht auch den Regelungen in den Landesbauordnungen fĂŒr öffentliche GebĂ€ude.
Da wir davon ausgehen, dass Sie zur Kindersicherheit anfragen, hier noch einmal die offiziellen Empfehlungen fĂŒr Kindergarten und Krippe:
"Treppen mĂŒssen auf beiden Seiten HandlĂ€ufe aufweisen, die so angeordnet und gestaltet sind, dass sie fĂŒr Erwachsene und Kinder durchgehend benutzbar sind und das sichere Begehen der Treppe ermöglicht wird. HandlĂ€ufe fĂŒr Kinder sollten sich in einer Höhe von etwa 80 cm und fĂŒr Erwachsene von 1 m ĂŒber der Stufe befinden.
Der Handlauf sollte rund oder oval mit einem Durchmesser von etwa 45 mm ausgefĂŒhrt werden und darf ebenfalls nicht zum Klettern, Aufsitzen und Rutschen verleiten. Dieses kann dadurch verhindert werden, dass der obere Handlauf nĂ€her zur Treppe angebracht wird als der untere.
Dabei mĂŒssen die Enden der HandlĂ€ufe so beschaffen sein, dass ein HĂ€ngenbleiben verhindert wird. Dies wird sichergestellt, wenn sie zur Wand oder zum Boden hin enden oder mit einer Kugel versehen sind."
FĂŒr Krippenkinder sind zusĂ€tzlich gut erreichbare HandlĂ€ufe in mindestens 60 cm Höhe anzubringen. Quelle:
http://www.rguvv.sichere-kita.info/eing ... gen/02.htm
(Hervorhebungen durch uns)