Im Falle des Falles kann es schwierig werden:
zu 1) Generell unterliegen die Eltern der fremden Kinder der gesetzlichen Aufsichtspflicht, d.h. sie sind dafür verantwortlich, wenn ihren Kindern etwas passiert. Im Gegensatz zur vertraglich geregelten Übertragung der Aufsichtspflicht, z.B. Kindertagesstätten, Schulen, Babysittern, o.ä., liegt für den Privatbereich eine andere Regelung vor. Hier tritt die sog. Gefälligkeitsaufsicht in Kraft. Sie liegt dann vor, wenn die Beaufsichtigung nur gelegentlich, für kurze Zeit und aus reiner Gefälligkeit geschieht (kein Lohn)übertragen wird. Folge für z.B. Verwandte, Bekannte, Nachbarn: Keine Haftung im Schadensfall, da keine Übernahme der Aufsichtspflicht erfolgt!
Ereignete sich der Unfall jedoch an einem defekten Spielgerät können Sie sehr wohl in Haftung gezogen werden.
Zu Frage 2)
Spielgeräte, Pools oder Bäume auf dem eigenen Grundstück unterliegen im Allgemeinen der Verkehrssicherungspflicht. Jeder Grundstückseigentümer muss daher wirksame und auf Dauer angelegte Schutzmaßnahmen ergreifen, um Kinder vor Unfällen als Folge ihrer Unerfahrenheit und Unbesonnenheit zu schützen, wenn ihm bekannt ist oder sein muss, dass sie sein Grundstück - befugt oder unbefugt zum Spielen benutzen und die Gefahr besteht, dass sie sich dort an gefährlichen Gegenständen zu schaffen machen und dabei Schäden erleiden können. Deshalb sollten Sie Ihr Grundstück ausreichend einfrieden. (1 m ohne horizontale Streben.
[b]Tipps[/b]
• Wir raten Ihnen die Kinder altersgerecht zu beaufsichtigen.
• Verwenden Sie nur sicherheitstechnisch geprüfte Geräte (GS Zeichen) und bauen Sie diese entsprechend der Anleitung des Herstellers auf.
• Überprüfen Sie regelmäßig die Funktion der Geräte, achten Sie auf hervorstehende Schrauben, Nägel, Holzsplitter.
• Klären Sie die Kinder über mögliche Gefahren auf.
• Achten Sie darauf, dass die Kinder keine Kordeln oder Bänder an der Kleidung haben, dass Sie keine Ketten oder Schlüsselbänder umhängen haben und dass Sie keinen Helm tragen. Gefahr der Strangulation!
• Achten Sie auf gefährliche, spitze oder verrostete Gartenutensilien, z.B, Harken, Nägel, Gartenscheren, etc.
_________________ Nicola Quade
Elternforum
Bundesarbeitsgemeinschaft
Mehr Sicherheit für Kinder e.V.
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