Bahnschwellen, genau wie Leitungsmasten und PfĂ€hle, sind offensichtlich immer noch beliebt bei der Gestaltung von Gartenanlagen. Sie wurden frĂŒher mit teerölhaltigen Holzschutzmitteln behandelt. Die darin enthaltenen Phenole und Kreole wirken hautreizend und können Krebs erzeugen. Ăber Jahrzehnte kann sich das Gift in die Umwelt verflĂŒchtigen. Quelle: BobbyM - pixelio.de
Die auf alte Bahnschwellen zutreffende Rechtsgrundlage ist Nr. 31 des Anhangs XVII der REACH-Verordnung: Danach darf mit teerölhaltigen Holzschutzmitteln behandeltes Holz nicht in Verkehr gebracht werden. In Verkehr bringen ist jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte oder Bereitstellung fĂŒr Dritte. Damit sind der Kauf, der Verkauf und sogar das Verschenken von Holz, das mit Teeröl behandelt wurde, verboten.
Dieselbe o. g. Rechtsgrundlage verbietet u. a. die Verwendung derart behandelten Holzes in GebĂ€uden, in InnenrĂ€umen, auf KinderspielplĂ€tzen und ĂŒberall da, wo ein menschlicher Hautkontakt nicht ausgeschlossen ist, wie z.B. in GĂ€rten, Parks und anderen Orten zur Freizeitgestaltung.
Ein VerstoĂ stellt eine Straftat dar!Quelle: vis-bayern.de