Unser Hinweis aus den Sicherheitsvorschriften für Kindergärten dazu:
"Treppen müssen auf beiden Seiten Handläufe aufweisen, die so angeordnet und gestaltet sind, dass sie für Erwachsene und Kinder durchgehend benutzbar sind und das sichere Begehen der Treppe ermöglicht wird.
Handläufe für Kinder sollten sich in einer Höhe von etwa 80 cm und für Erwachsene von 1 m über der Stufe befinden.
Der Handlauf sollte rund oder oval mit einem Durchmesser von etwa 45 mm ausgeführt werden und darf ebenfalls nicht zum Klettern, Aufsitzen und Rutschen verleiten. Dieses kann dadurch verhindert werden, dass der obere Handlauf näher zur Treppe angebracht wird als der untere.
Dabei müssen die Enden der Handläufe so beschaffen sein, dass ein Hängenbleiben verhindert wird. Dies wird sichergestellt, wenn sie zur Wand oder zum Boden hin enden oder mit einer Kugel versehen sind."
Für Krippenkinder sind zusätzlich gut erreichbare Handläufe in mindestens 60 cm Höhe anzubringen.
Quelle:
http://www.rguvv.sichere-kita.info/eing ... gen/02.htm
(Hervorhebungen durch uns)