Der Bauherr ist gesetzlich verpflichtet, notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und auch für deren Einhaltung zu sorgen.
- Die Baustelle sollte eingezäunt sein.
- Das Schild „Betreten verboten!“ sollte gut sichtbar angebracht werden.
- Der Rohbau sollte nach Arbeitsende verschlossen werden.
- Gefährliche Stellen, wie Treppen und Balkone, sollten abgesichert sein.
- Planken und Leitern, die als Aufstiegshilfe dienen könnten, sollten entfernt werden.
- Der Zugriff auf Materialien, Werkzeuge und Maschinen sollte verhindert werden.
Sie selbst haben natürlich auch eine Aufsichtspflicht gegenüber Ihren Kindern. Erklären Sie Ihnen, welche Gefahren dort drohen und verbieten Sie das Spielen auf oder in der Nähe der Baustelle.
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Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
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