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 Betreff des Beitrags: Pflichten des Vermieters
BeitragVerfasst: 09.12.2005, 14:13 
Newbie
Newbie

Registriert: 15.11.2005, 11:49
BeitrÀge: 5
Sehr geehrtes Experten Team,

wir wohnen in einer Mietwohnung einer Wohnungsgenossenschaft. Hinter den HĂ€usern befindet sich ein riesiger Garten, welcher nach vorne zur Straße durch relative alte Tore abgesichert ist. Die AbstĂ€nde zwischen den TorstĂ€ben sind jedoch sehr breit, so dass die Kinder die Köpfe durch stecken können. Die HĂ€user wurden in den 60er Jahren gebaut. Ist die Genossenschaft verpflichtet, die Tore zu erneuern?

Viele GrĂŒĂŸe


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 Betreff des Beitrags: Pflichten des Vermieters
BeitragVerfasst: 12.12.2005, 12:11 
Expertin
Expertin

Registriert: 10.01.2005, 13:53
BeitrÀge: 4465
Ältere GebĂ€ude wurden nach den damals gĂŒltigen Bauvorschriften errichtet und entsprechen gerade im Technik- und Sicherheitsbereich oft nicht mehr den heutigen Anforderungen.

GrundsĂ€tzlich gilt "Bestandsschutz" fĂŒr diese GebĂ€ude, da neue Gesetze nicht rĂŒckwirkend gelten können. Ausnahmen gelten aber dann, wenn von GebĂ€uden eine eine GefĂ€hrdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ausgeht. Dann kann die Bauaufsichtsbehörde einschreiten und Beseitigung der Gefahr innerhalb einer bestimmten Frist anordnen, z.B. bei schadhaften oder eingesturzgefĂ€hrdete Bauteilen wie Treppen, Mauern oder DĂ€chern.

So sehr Sie und Ihre Kinder betroffen sind, scheint uns in Ihrem Fall keine Grundlage fĂŒr ein Einschreiten der Baubehörde gegeben zu sein. Wir schlagen Ihnen vor, mit der Wohnungsbaugenossenschaft Kontakt aufzunehmen. Vielleicht finden sich dazu auch mehrere Eltern zusammen! Stellen Sie Ihre Sicherheitsbedenken vor und fragen Sie nach der Möglichkeit, die Tore so zu gestalten, dass keine GefĂ€hrdungen fĂŒr Kinder davon ausgehen. Eventuell lassen sich ja die ZwischenrĂ€ume mit einfachen Mitteln verschließen.

DarĂŒber hinaus sollten Sie Ihre Kinder natĂŒrlich auf die Gefahren des Gitters aufmerksam machen und sie von diesem Gartenbereich eher abhalten.

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Lis Dammann
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