Kleine und groĂe Kinder haben unterschiedliche SpielbedĂŒrfnisse.
Kleinere Kinder sitzen eher ruhig und beobachten, gehen eher langsam umher, benutzen SpielgerÀte eher vorsichtig, können aber auch schon mal unerwartet Wege kreuzen oder Bahnen blockieren.
GröĂere Kinder sind viel stĂ€rker in Bewegung, rennen herum, klettern, springen, schaukeln, machen Ballspiele - das alles mit mehr Energie und Krafteinsatz, ohne dass sie die Konsequenzen fĂŒr andere und Kleinere einschĂ€tzen können.
So schön Alters ĂŒbergreifendes gemeinsames Spiel sein kann, es birgt gleichzeitig auch Verletzungsrisiken. Aus SicherheitsgrĂŒnden werden deshalb hĂ€ufig eher altersgemĂ€Ăe Spielbereiche eingerichtet und SpielplatzgerĂ€te fĂŒr GroĂe und Kleine voneinander getrennt.
So ist z.B. auch in der Kinderspielplatzverordnung(KSpVO) nachzulesen:
- SpielplÀtze mit mehr als 100 m2 notwendiger nutzbarer SpielflÀche sollen rÀumlich nach unterschiedlichen Spielarten gegliedert sein. (§ 4.2)
- KinderspielplĂ€tze fĂŒr unterschiedliche Altersgruppen sind so voneinander zu trennen, daĂ sie sich gegenseitig nicht stören. Sind sie fĂŒr unterschiedliche Spielarten bestimmt, so sind sie entsprechend rĂ€umlich zu gliedern. (§ 7.2)
Quelle: z.B.
http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetz ... latzVO.htm
Wir kennen die genauen Gegebenheiten auf ihrem GelĂ€nde nicht (z.B. Abstand der beiden Schaukeln, Seil- oder Metallkonstruktion, etc.). Wenn aber die Spielplatzkontrolleure des TĂVs in Ihrem Fall eine Gefahr in dem Nebeneinander der Schaukeln von GroĂen und Kleinen sehen, sollte man deren EinschĂ€tzung trauen.