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 Betreff des Beitrags: Kleinkindschaukel
BeitragVerfasst: 30.06.2010, 12:27 
Im Innenhof unserer Genossenschaftsanlage steht ein SchaukelgestÀnge mit zwei nebeneinander hÀngenden Schaukeln

Eine davon war bisher eine Kleinkind-/Babyschaukel und wurde nun abmontiert, weil angeblich der TÜV diesen Mix bemĂ€ngelt hat.

Leider ist die entsprechende Norm EN 1176-2 nicht kostenlos im Netz verfĂŒgbar und ich bin auf dieses Forum gestoßen. Bisher war ich der Meinung, dass das *Mixverbot* in der entsprechenden Norm vor Jahren abgeschafft worden wĂ€re.

Wie sieht das also aktuell aus. DĂŒrfen
Kleinkind- und normale Schaukeln nebeneinander angebracht sein?


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 Betreff des Beitrags: Schutz von kleinen Kindern auf dem Spielplatz
BeitragVerfasst: 30.06.2010, 21:02 
Expertin
Expertin

Registriert: 10.01.2005, 13:53
BeitrÀge: 4465
Kleine und große Kinder haben unterschiedliche SpielbedĂŒrfnisse.

Kleinere Kinder sitzen eher ruhig und beobachten, gehen eher langsam umher, benutzen SpielgerÀte eher vorsichtig, können aber auch schon mal unerwartet Wege kreuzen oder Bahnen blockieren.

GrĂ¶ĂŸere Kinder sind viel stĂ€rker in Bewegung, rennen herum, klettern, springen, schaukeln, machen Ballspiele - das alles mit mehr Energie und Krafteinsatz, ohne dass sie die Konsequenzen fĂŒr andere und Kleinere einschĂ€tzen können.

So schön Alters ĂŒbergreifendes gemeinsames Spiel sein kann, es birgt gleichzeitig auch Verletzungsrisiken. Aus SicherheitsgrĂŒnden werden deshalb hĂ€ufig eher altersgemĂ€ĂŸe Spielbereiche eingerichtet und SpielplatzgerĂ€te fĂŒr Große und Kleine voneinander getrennt.

So ist z.B. auch in der Kinderspielplatzverordnung(KSpVO) nachzulesen:

- SpielplÀtze mit mehr als 100 m2 notwendiger nutzbarer SpielflÀche sollen rÀumlich nach unterschiedlichen Spielarten gegliedert sein. (§ 4.2)

- KinderspielplĂ€tze fĂŒr unterschiedliche Altersgruppen sind so voneinander zu trennen, daß sie sich gegenseitig nicht stören. Sind sie fĂŒr unterschiedliche Spielarten bestimmt, so sind sie entsprechend rĂ€umlich zu gliedern. (§ 7.2)

Quelle: z.B. http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetz ... latzVO.htm


Wir kennen die genauen Gegebenheiten auf ihrem GelĂ€nde nicht (z.B. Abstand der beiden Schaukeln, Seil- oder Metallkonstruktion, etc.). Wenn aber die Spielplatzkontrolleure des TÜVs in Ihrem Fall eine Gefahr in dem Nebeneinander der Schaukeln von Großen und Kleinen sehen, sollte man deren EinschĂ€tzung trauen.

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Lis Dammann
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