Die Vorschriften rund um den Treppenbau sind in den Landesbauordnungen geregelt.
TatsĂ€chlich ist es so, dass Querstreben bei TreppengelĂ€ndern in gröĂeren Wohneinheiten ausgeschlossen werden. Kinder, die unbeaufsichtigt im Treppenhaus spielen, sollen geschĂŒtzt werden.
In Ein- und ZweifamilienhÀusern ist eine solche Konstruktion hingegen erlaubt. Es wird hier wohl davon ausgegangen, dass eine bessere Aufsicht stattfindet und die Gefahr eines Unfalls gering bleibt.
Gerade mit Krabbelkindern und Kleinkindern sollte man allerdings vorsichtig sein und die ZwischenrÀume lieber sichern!
Lesen Sie dazu auch unseren ausfĂŒhrlichen Beitrag unter
www.elternforum-kindersicherheit.de/vie ... ght=treppe