Kleinkinder sind in der Sauna nicht unbedingt das Zielpublikum. Wahrscheinlich haben auch weder der Lieferant der Sauna, noch die Firma, die sie montiert hat, noch der Betreiber daran gedacht, dass Kleinstkinder hineingehen und haben deshalb auch nicht über kinderspezifische Sicherungen nachgedacht.
Es gibt zwei Gründe, warum vielleicht doch eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorliegen könnte.
Erstens:
Die Sauna ist, wie Sie sagen, Teil eines "Spaßbads". Dann müsste der Betreiber vielleicht doch mit Kindern rechnen und gerade den unteren Bereich des Raums gegen Verbrühungsgefahren sichern. Oder den Zutritt von Kleinkindern ausschließen.
Zweitens:
Wenn sich auch ein Erwachsener im Rahmen normaler Benutzung, also ohne etwa erst tief unter die Bank zu kriechen, genauso verletzen kann, dann hat das Alter vielleicht keine Rolle gespielt und eine Haftung dürfte gegeben sein.
In jedem Fall müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen ein Mitverschulden angelastet wird. Die Ansprüche fallen dementsprechend geringer aus.
"Kulanz" ist immer freiwillig. Haftung bedeutet rechtliche Verpflichtung. Ein Schmerzensgeldanspruch kann durchaus auch bei einem Kleinkind bestehen. Sie können natürlich anbieten, auf eine Klage zu verzichten, wenn der Betreiber aus Kulanz etwas anbietet.
Für eine verbindliche Rechtsauskunft setzen Sie sich bitte mit einem Rechtsanwalt in Verbindung.
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Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
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