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 Betreff des Beitrags: Verbrühungen Dampfsauna
BeitragVerfasst: 08.06.2009, 09:06 
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Registriert: 05.06.2009, 14:34
Beiträge: 1
Hallo,

während unseres Urlaubs haben wir in einem Spaßbad einer Dampfsauna einen Besuch abgestattet. Hier kam es für unseren Sohn (1,5 Jahre) zu einem schmerzhaften Unglücksfall. Nachdem wir die DAmpfsauna betraten, steckte dieser seine Hand in eine auf den ersten Blick für uns nicht sichtbare aber offen zugängliche Öffnung. Mit Entsetzen mussten wir feststellen, dass es sich hierbei um die Öffnung für den Dampfaustritt handelte. Unser Sohn hatte sich hierbei Verbrühungen 2-3 Grades an der Hand zugezogen und war täglich in ärztlicher Behandlung. Die Information des Arztes, dies wäre nicht der erste Verbrennungsfall - ein Erwachsener hätte sich schon mal den Fuß verbrannt - nahm ich mit Erstaunen und Ärgernis zur Kenntnis. Zum Glück wird die Hand unseres Sohnes wieder vollkommen gesunden. Es müssen allerdings große Schmerzen gewesen sein.


Meine Frage ist, inwieweit diese Öffnung gesichert werden muß. Wie sollte ich gegen den Schwimmbadbetreiber vorgehen, damit dies nich noch mal passiert? Beim Schwimmbadpersonal bin ich auf große Ignoranz gestoßen. Wir hätten Schuld, weil wir unserer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen wären. Aber man kann sein Kind doch nur vor Gefahren schützen, die man auch sieht und kennt. Eine Schadenersatzklage wegen Schmerzensgeld lohnt sich meine ich nicht. Aber eine Kulanzentschädigung steht unserem Sohn doch zu oder?


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 Betreff des Beitrags: Kleinkind verbrüht sich in der Dampfsauna
BeitragVerfasst: 09.06.2009, 21:32 
Expertin
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Registriert: 10.01.2005, 13:53
Beiträge: 4465
Kleinkinder sind in der Sauna nicht unbedingt das Zielpublikum. Wahrscheinlich haben auch weder der Lieferant der Sauna, noch die Firma, die sie montiert hat, noch der Betreiber daran gedacht, dass Kleinstkinder hineingehen und haben deshalb auch nicht über kinderspezifische Sicherungen nachgedacht.

Es gibt zwei Gründe, warum vielleicht doch eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorliegen könnte.

Erstens:
Die Sauna ist, wie Sie sagen, Teil eines "Spaßbads". Dann müsste der Betreiber vielleicht doch mit Kindern rechnen und gerade den unteren Bereich des Raums gegen Verbrühungsgefahren sichern. Oder den Zutritt von Kleinkindern ausschließen.

Zweitens:
Wenn sich auch ein Erwachsener im Rahmen normaler Benutzung, also ohne etwa erst tief unter die Bank zu kriechen, genauso verletzen kann, dann hat das Alter vielleicht keine Rolle gespielt und eine Haftung dürfte gegeben sein.

In jedem Fall müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen ein Mitverschulden angelastet wird. Die Ansprüche fallen dementsprechend geringer aus.

"Kulanz" ist immer freiwillig. Haftung bedeutet rechtliche Verpflichtung. Ein Schmerzensgeldanspruch kann durchaus auch bei einem Kleinkind bestehen. Sie können natürlich anbieten, auf eine Klage zu verzichten, wenn der Betreiber aus Kulanz etwas anbietet.

Für eine verbindliche Rechtsauskunft setzen Sie sich bitte mit einem Rechtsanwalt in Verbindung.

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Lis Dammann
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