Wie Sie es beschreiben, haben Sie ja bereits mehrfach auf die Risiken hingewiesen, ohne auf die notwendige Einsicht zu stoßen. Im Familienkreis Beschwerde bei Institutionen zu suchen, ist natürlich eine äußert unangenehme Entscheidung. (Zuständig wäre übrigens das Ordnungsamt.)
Die Haltung "Es wird schon nichts passieren" ist weit verbreitet. Meist ist es glücklicherweise auch so, dass nichts passiert und etwas "eben noch einmal gut gegangen ist". Aber was ist, wenn es schlecht ausgeht? Wenn es zu erheblichen Verletzungen mit evtl. lebenslangen Schädigungen kommt?
Kinder sind nicht berechenbar, in dem was sie planen oder tun. Sie können Folgen ihres Handelns noch nicht einschätzen oder vergessen sie im Spiel. Das ist extrem gefährlich.
Weil dies bekannt ist, sind ihre Erziehungsberechtigten gesetzlich verpflichtet worden, für sie vorausschauend zu denken und zu handeln. Ganz wichtig ist dabei die Sicherung der Wohnung und der Wohnumgebung. Eltern haben eine Aufsichtspflicht für ihre minderjährigen Kinder und sie werden zur Rechenschaft gezogen, wenn sie diese vernachlässigen. Insofern ergibt sich allein von der rechtlichen Seite eine dringende Notwendigkeit zu reagieren!
Für Grundstückbesitzer besteht zudem eine Verkehrssicherungspflicht, d.h. sie müssen dafür sorgen, dass von ihrem Grundstück keine Gefahren ausgehen. Dies gilt besonders für Bereiche, in denen mit einem vermehrten Aufkommen von Kindern zu rechnen ist. Insofern besteht auch hier eine rechtliche Verpflichtung ihrer Verwandten.
Es kann durchaus sinnvoll sein, Kinder Gefahren "erleben" zu lassen, aber das sollte in einem überschaubaren Rahmen sein, in dem schlimmere Verletzungen ausgeschlossen sind. Bei einem 4 m tiefen Sturz kann man davon nicht mehr sprechen.
Versuchen Sie noch einmal ein ernsthaftes Gespräch zu führen und die elterlichten Verpflichtungen aufzuzeigen. Die Risiken, die sie sehen, sind tatsächlich vorhanden!
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Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
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